Aus dem Zürcher Gemeinderat
Die Mehrheit der Ausländer, die der Quellensteuer
unterliegen, ist steuerlich gegenüber andern Steuerzahlern besser gestellt. Die SVP will dies ändern, denn es handelt sich um einen groben Verstoss gegen das verfassungsmässige
Gleichbehandlungsgebot.
Bei der Quellensteuer handelt es sich um eine im ganzen Kanton erhobene Steuer, bei welcher ein einheitlicher, kantonaler Steuertarif angewandt wird, der die eidgenössischen, kantonalen und kommunalen Steuern umfasst. Da es für die Berechnung der Quellensteuer nicht auf den steuerrechtlichen Wohnsitz der Steuerpflichtigen und somit nicht auf den jeweiligen Gemeindesteuerfuss ankommt, ist im Tarif das gewogene Mittel der Gemeindesteuerfüsse mitenthalten. Jene Quellensteuerpflichtigen, welche in einer Gemeinde wohnen, deren Steuerfuss über dem kantonalen Mittel liegt, werden im Vergleich mit den im ordentlichen Verfahren veranlagten Personen somit günstiger besteuert, jene dagegen mit Wohnsitz in einer steuergünstigeren Gemeinde fahren schlechter.
Wie viel der Unterschied zwischen den beiden Besteuerungsarten beträgt, hängt von den jeweiligen Steuerfüssen einer Gemeinde, den individuellen Steuerabzugsmöglichkeiten im ordentlichen Verfahren und den jeweils anzuwendenden Progressionsstufen ab. Da der Gemeindesteuerfuss in der Stadt Zürich höher ist als der Durchschnitt aller Gemeindesteuerfüsse, ergibt sich in der Stadt Zürich ein Vorteil zugunsten des Quellensteuersystems.
Ausländer heute besser gestellt
Verschiedene Berechnungsbeispiele haben verdeutlicht, dass die Quellensteuerpflichtigen wesentlich günstiger fahren. Allein in der Stadt Zürich leben 56 000 Personen, welche an der Quelle besteuert werden. Dies ist rund die Hälfte aller Quellenbesteuerten des Kantons Zürich. Diese haben deutlich günstigere Steuertarife. Ein zusätzlicher Vorteil für Quellenbesteuerte ist die Tatsache, dass sie auch höhere Abzüge mit einem separaten Formular bis am 31. März des folgenden Jahres beim Steueramt geltend machen können. Mit anderen Worten haben ausländische Zuzüger den Fünfer und das Weggli. Sie benutzen unsere Infrastruktur und bezahlen auch noch weniger dafür.
Die SVP-Fraktion stellte in der Ratsdebatte denn auch unmissverständlich klar, dass die bestehenden Ungleichheiten bei der Besteuerung einen groben Verstoss gegen das verfassungsmässige Gleichbehandlungsgebot darstellen und darum auf schnellstem Weg beseitigt werden müssen. Im Rahmen eines Postulats verlangten Mauro Tuena und Roger Liebi den Stadtrat zu beauftragen, beim Regierungsrat dahingehend zu intervenieren, dass bestehende Ungleichheiten und Ungerechtigkeiten bei der Besteuerung von Personen, die der Quellbesteuerung unterliegen, und dem Rest der steuerpflichtigen Bevölkerung aufgehoben werden.
Grosserfolg für die SVP
Nun sollte man meinen, dass die beschriebene Problematik die sozialen Sozialdemokraten lautstark auf den Plan rufen würde. Man hört sie schon, die selbstgerechten Parolen der Klassenkämpfer. «Keine Steuergeschenke!», «Gefährdung des sozialen Friedens», «Wiederherstellung der Steuergerechtigkeit». Aber weit gefehlt. Keine Empörung, kein moralistisches Lamento weit und breit. Und zwar einfach deshalb, weil im vorliegenden Fall Ausländer besser gestellt sind als Schweizer. Umgekehrt würde der Aufschrei bestimmt heftig ausfallen. Mutmasslich gar physisch flankiert durch den Schwarzen Block.
Immerhin rang sich die Ratslinke denn doch dazu durch, das Postulat ganz kleinlaut zu unterstützen. Ein bedeutungsschwerer Wendepunkt in der sozialdemokratischen Ausländerpolitik, wie Roger Liebi ironisch bemerkte.
Schlussendlich wurde das Postulat der SVP mit einer überwältigenden Mehrheit an den Stadtrat überwiesen. Ein Grosserfolg für die SVP, auch vor dem Hintergrund, dass die kantonale Fraktion in Kürze nachziehen wird. Die vorberatende Kommission des Kantonsrats hat nämlich beschlossen, einer entsprechenden Parlamentarischen Initiative der SVP-Fraktion ebenfalls zuzustimmen. Eigen mutet nur die Rolle der FDP an. Während die städtische Fraktion der Freisinnigen den SVP-Vorstoss unterstützt hat, lehnte die kantonale Fraktion der Freisinnigen die entsprechende Parlamentarische Initiative in der Kommission ab. Den beiden Fraktionschefs der FDP sei deshalb empfohlen, sich gelegentlich mal auszutauschen.
Aber Freisinnige hin oder her, die SVP hat sich durchgesetzt und ein starkes Zeichen in der Ausländerpolitik gesetzt. Dank der SVP ist nun die Basis gelegt, dass die Bevorteilung von quellenbesteuerten Ausländern gegenüber Schweizern beseitigt werden kann.
Bei der Quellensteuer handelt es sich um eine im ganzen Kanton erhobene Steuer, bei welcher ein einheitlicher, kantonaler Steuertarif angewandt wird, der die eidgenössischen, kantonalen und kommunalen Steuern umfasst. Da es für die Berechnung der Quellensteuer nicht auf den steuerrechtlichen Wohnsitz der Steuerpflichtigen und somit nicht auf den jeweiligen Gemeindesteuerfuss ankommt, ist im Tarif das gewogene Mittel der Gemeindesteuerfüsse mitenthalten. Jene Quellensteuerpflichtigen, welche in einer Gemeinde wohnen, deren Steuerfuss über dem kantonalen Mittel liegt, werden im Vergleich mit den im ordentlichen Verfahren veranlagten Personen somit günstiger besteuert, jene dagegen mit Wohnsitz in einer steuergünstigeren Gemeinde fahren schlechter.
Wie viel der Unterschied zwischen den beiden Besteuerungsarten beträgt, hängt von den jeweiligen Steuerfüssen einer Gemeinde, den individuellen Steuerabzugsmöglichkeiten im ordentlichen Verfahren und den jeweils anzuwendenden Progressionsstufen ab. Da der Gemeindesteuerfuss in der Stadt Zürich höher ist als der Durchschnitt aller Gemeindesteuerfüsse, ergibt sich in der Stadt Zürich ein Vorteil zugunsten des Quellensteuersystems.
Ausländer heute besser gestellt
Verschiedene Berechnungsbeispiele haben verdeutlicht, dass die Quellensteuerpflichtigen wesentlich günstiger fahren. Allein in der Stadt Zürich leben 56 000 Personen, welche an der Quelle besteuert werden. Dies ist rund die Hälfte aller Quellenbesteuerten des Kantons Zürich. Diese haben deutlich günstigere Steuertarife. Ein zusätzlicher Vorteil für Quellenbesteuerte ist die Tatsache, dass sie auch höhere Abzüge mit einem separaten Formular bis am 31. März des folgenden Jahres beim Steueramt geltend machen können. Mit anderen Worten haben ausländische Zuzüger den Fünfer und das Weggli. Sie benutzen unsere Infrastruktur und bezahlen auch noch weniger dafür.
Die SVP-Fraktion stellte in der Ratsdebatte denn auch unmissverständlich klar, dass die bestehenden Ungleichheiten bei der Besteuerung einen groben Verstoss gegen das verfassungsmässige Gleichbehandlungsgebot darstellen und darum auf schnellstem Weg beseitigt werden müssen. Im Rahmen eines Postulats verlangten Mauro Tuena und Roger Liebi den Stadtrat zu beauftragen, beim Regierungsrat dahingehend zu intervenieren, dass bestehende Ungleichheiten und Ungerechtigkeiten bei der Besteuerung von Personen, die der Quellbesteuerung unterliegen, und dem Rest der steuerpflichtigen Bevölkerung aufgehoben werden.
Grosserfolg für die SVP
Nun sollte man meinen, dass die beschriebene Problematik die sozialen Sozialdemokraten lautstark auf den Plan rufen würde. Man hört sie schon, die selbstgerechten Parolen der Klassenkämpfer. «Keine Steuergeschenke!», «Gefährdung des sozialen Friedens», «Wiederherstellung der Steuergerechtigkeit». Aber weit gefehlt. Keine Empörung, kein moralistisches Lamento weit und breit. Und zwar einfach deshalb, weil im vorliegenden Fall Ausländer besser gestellt sind als Schweizer. Umgekehrt würde der Aufschrei bestimmt heftig ausfallen. Mutmasslich gar physisch flankiert durch den Schwarzen Block.
Immerhin rang sich die Ratslinke denn doch dazu durch, das Postulat ganz kleinlaut zu unterstützen. Ein bedeutungsschwerer Wendepunkt in der sozialdemokratischen Ausländerpolitik, wie Roger Liebi ironisch bemerkte.
Schlussendlich wurde das Postulat der SVP mit einer überwältigenden Mehrheit an den Stadtrat überwiesen. Ein Grosserfolg für die SVP, auch vor dem Hintergrund, dass die kantonale Fraktion in Kürze nachziehen wird. Die vorberatende Kommission des Kantonsrats hat nämlich beschlossen, einer entsprechenden Parlamentarischen Initiative der SVP-Fraktion ebenfalls zuzustimmen. Eigen mutet nur die Rolle der FDP an. Während die städtische Fraktion der Freisinnigen den SVP-Vorstoss unterstützt hat, lehnte die kantonale Fraktion der Freisinnigen die entsprechende Parlamentarische Initiative in der Kommission ab. Den beiden Fraktionschefs der FDP sei deshalb empfohlen, sich gelegentlich mal auszutauschen.
Aber Freisinnige hin oder her, die SVP hat sich durchgesetzt und ein starkes Zeichen in der Ausländerpolitik gesetzt. Dank der SVP ist nun die Basis gelegt, dass die Bevorteilung von quellenbesteuerten Ausländern gegenüber Schweizern beseitigt werden kann.
Artikel erschienen am 23.11.2012 im «Der Zürcher Bote»