Beim Monopol der Kehrichtgebührensäcke greift die Stadt Zürich
seit deren Einführung auf ein und denselben Lieferanten zurück. Obwohl dem öffentlichen Beschaffungsrecht unterstellt, wird auf eine Ausschreibung verzichtet. Juristisch gesehen
steht aber eine sogenannte Dienstleistungskonzession zur Sprache. Derartige Dienstleistungen sind zwar atypische Beschaffungen, werden aber in der Rechtsprechung und Lehre dennoch
dem Beschaffungsrecht unterstellt. Die Kehrichtentsorger werden in der Regel von öffentlich-rechtlichen Körperschaften beherrscht und erfüllen öffentliche Aufgaben. Es ist daher
keine Frage, dass solche Gesellschaften dem Beschaffungsrecht oder Art. 2 Abs. 7 des Binnenmarktgesetzes unterstellte Unternehmen sind. Diese Vorschrift lautet: «Die Übertragung
der Nutzung kantonaler und kommunaler Monopole auf Private hat auf dem Weg der Ausschreibung zu erfolgen…».
Im Gegensatz zur Stadt Zürich führen andere Schweizer Städte Ausschreibungen durch. So zuletzt die Stadt Bern, wo die Ausschreibung zu einem vollen Erfolg wurde. Sie brachte 30 Prozent Kosteneinsparungen und dank neuer Technologien liessen sich auch beträchtliche ökologische Optimierungen realisieren. Durch industrielles Post Consumer Recycling kann der Rohstoff Polyethylen dreifach genutzt werden, was ökonomisch und ökologisch zu einem wesentlich verbesserten Ergebnis führt.
Das alles scheint an der Stadt Zürich unbemerkt vorbeizugehen. Die SVP reichte deshalb einen parlamentarischen Vorstoss ein und forderte den Stadtrat auf, bei der Beschaffung der Kehrichtgebührensäcke inskünftig sicherzustellen, dass ordnungsgemäss eine öffentliche Ausschreibung durchgeführt wird.
Und dann geschah Aussergewöhnliches. Nach nur wenigen Tagen entschied der Stadtrat, den Vorstoss entgegenzunehmen und in der darauffolgenden Gemeinderatssitzung stellte keine einzige Fraktion einen Ablehnungsantrag. Damit ist das Postulat – ohne dass eine Gemeinderats-Debatte erforderlich wäre – direkt an den Stadtrat überwiesen. Das hat es bei einem Vorstoss der SVP in den letzten Jahren nie mehr gegeben.
Was den rot-grünen Stadtrat dazu bewogen hat, einen SVP-Vorstoss entgegenzunehmen, der ihn erst noch mit Verdacht auf Verstoss gegen das Beschaffungsrecht belastet, wissen wir nicht. Sei es nun schlechtes Gewissen oder Flucht nach vorne, wir werden es sehen. Aber vielleicht entsorgen wir unseren Chüder in der «weltoffenen» Stadt Zürich ja bald in einem Kehrichtsack, dessen Beschaffung in Einklang mit dem Binnenmarktgesetz steht.
Artikel erschienen am 03.05.2013 im «Der Zürcher Bote»
Im Gegensatz zur Stadt Zürich führen andere Schweizer Städte Ausschreibungen durch. So zuletzt die Stadt Bern, wo die Ausschreibung zu einem vollen Erfolg wurde. Sie brachte 30 Prozent Kosteneinsparungen und dank neuer Technologien liessen sich auch beträchtliche ökologische Optimierungen realisieren. Durch industrielles Post Consumer Recycling kann der Rohstoff Polyethylen dreifach genutzt werden, was ökonomisch und ökologisch zu einem wesentlich verbesserten Ergebnis führt.
Das alles scheint an der Stadt Zürich unbemerkt vorbeizugehen. Die SVP reichte deshalb einen parlamentarischen Vorstoss ein und forderte den Stadtrat auf, bei der Beschaffung der Kehrichtgebührensäcke inskünftig sicherzustellen, dass ordnungsgemäss eine öffentliche Ausschreibung durchgeführt wird.
Und dann geschah Aussergewöhnliches. Nach nur wenigen Tagen entschied der Stadtrat, den Vorstoss entgegenzunehmen und in der darauffolgenden Gemeinderatssitzung stellte keine einzige Fraktion einen Ablehnungsantrag. Damit ist das Postulat – ohne dass eine Gemeinderats-Debatte erforderlich wäre – direkt an den Stadtrat überwiesen. Das hat es bei einem Vorstoss der SVP in den letzten Jahren nie mehr gegeben.
Was den rot-grünen Stadtrat dazu bewogen hat, einen SVP-Vorstoss entgegenzunehmen, der ihn erst noch mit Verdacht auf Verstoss gegen das Beschaffungsrecht belastet, wissen wir nicht. Sei es nun schlechtes Gewissen oder Flucht nach vorne, wir werden es sehen. Aber vielleicht entsorgen wir unseren Chüder in der «weltoffenen» Stadt Zürich ja bald in einem Kehrichtsack, dessen Beschaffung in Einklang mit dem Binnenmarktgesetz steht.
Artikel erschienen am 03.05.2013 im «Der Zürcher Bote»