Wer um Himmels Willen kommt nur auf die Idee, das Tram 2 zu verlegen und damit das Zentrum von Altstetten vom öffentlichen Verkehr abzukoppeln? Das
fragt sich seit Bekanntgabe des Projekts nicht nur die Altstetter Bevölkerung. Dementsprechend hoch ging es auch an der öffentlichen Informationsveranstaltung zu und her. Innert
kurzer Zeit unterzeichneten 6300 Personen eine Petition gegen das Projekt und der Gemeinderat überwies eine Motion, welche den Stadtrat beauftragt, auf die Verlegung der Tramlinie
2 zum Bahnhof Altstetten zu verzichten.
Auch aus Sicht der Limmattalbahn ist eine Verlegung nicht begründbar. Die Verknüpfung ist mit der bestehenden Linienführung bestens gegeben. Wer mit der Limmattalbahn in die Stadt kommt und auf das Tram 2 umsteigen möchte, kann dies am Farbhof tun.
Weder Pendler noch Quartierbewohner benötigen also eine Änderung der Tramlinie 2. Wer um Himmels Willen kam dennoch auf die Idee? Sprach man mit Vertretern der Stadt, so hiess es, es sei eine Vorgabe des ZVV und damit des Kantons. Sprach man mit Vertretern des Kantons, kam hingegen die Antwort, man hätte mit diesem Projekt einen Wunsch der Stadt Zürich berücksichtigt.
Die SVP-Kantonsräte Roger Bartholdi, Lorenz Habicher und Roland Scheck wollten es deshalb genau wissen und reichten im Kantonsrat eine entsprechende parlamentarische Anfrage ein. Inzwischen liegt die Antwort des Regierungsrats vor und sie ist klar: die Stadt wars. Es war ein Anliegen des Stadtrats, das Tram 2 entgegen allen Quartierinteressen zu verlegen.
Doch weshalb tut er das? Nun, man weiss zur Genüge, dass das Handeln des rot-grünen Stadtrats durch eine ideologische Aversion gegen den Autoverkehr geprägt ist. Und hier ist der wahre Grund zu suchen. Mit seinem «Betriebs- und Gestaltungskonzept Altstetten» beabsichtigt der Stadtrat in Tat und Wahrheit einen schwerwiegenden Eingriff in das Regime des motorisierten Individualverkehrs. Durch die Verlegung der Tramlinie soll unter anderem die Altstetterstrasse «verkehrsberuhigt» und die Badenerstrasse «umgestaltet» werden. Das kennt man inzwischen: Zur Behinderung des Autoverkehrs hat der Stadtrat weder Bedenken noch Skrupel, ein Quartierzentrum zu opfern. Siehe Schmiede Wiedikon. Zur Behinderung des Autoverkehrs hat der Stadtrat auch keine Hemmungen, den öffentlichen Verkehr zu instrumentalisieren. Siehe Tram Hardbrücke.
Eine derlei destruktive Verkehrsplanung ist aber nur möglich, wenn der Kanton sie zulässt. Insbesondere bei einem Planungspartner, der Anflüge von Fanatismus zeigt, müsste der Kanton seine Oberaufsicht konsequenter wahrnehmen. Dabei könnten die Projektierungsvorgaben simpler nicht sein: Ein Quartierzentrum ist dazu da, der Bevölkerung Standortqualität zu bieten. Der öffentliche Verkehr ist dazu da, die Transportnachfrage der Bevölkerung abzudecken. Aber weder Quartierzentren noch öffentliche Verkehrsmittel sind dazu da, den motorisierten Individualverkehr zu schikanieren. Vernunft muss zuweilen verfügt werden.
Auch aus Sicht der Limmattalbahn ist eine Verlegung nicht begründbar. Die Verknüpfung ist mit der bestehenden Linienführung bestens gegeben. Wer mit der Limmattalbahn in die Stadt kommt und auf das Tram 2 umsteigen möchte, kann dies am Farbhof tun.
Weder Pendler noch Quartierbewohner benötigen also eine Änderung der Tramlinie 2. Wer um Himmels Willen kam dennoch auf die Idee? Sprach man mit Vertretern der Stadt, so hiess es, es sei eine Vorgabe des ZVV und damit des Kantons. Sprach man mit Vertretern des Kantons, kam hingegen die Antwort, man hätte mit diesem Projekt einen Wunsch der Stadt Zürich berücksichtigt.
Die SVP-Kantonsräte Roger Bartholdi, Lorenz Habicher und Roland Scheck wollten es deshalb genau wissen und reichten im Kantonsrat eine entsprechende parlamentarische Anfrage ein. Inzwischen liegt die Antwort des Regierungsrats vor und sie ist klar: die Stadt wars. Es war ein Anliegen des Stadtrats, das Tram 2 entgegen allen Quartierinteressen zu verlegen.
Doch weshalb tut er das? Nun, man weiss zur Genüge, dass das Handeln des rot-grünen Stadtrats durch eine ideologische Aversion gegen den Autoverkehr geprägt ist. Und hier ist der wahre Grund zu suchen. Mit seinem «Betriebs- und Gestaltungskonzept Altstetten» beabsichtigt der Stadtrat in Tat und Wahrheit einen schwerwiegenden Eingriff in das Regime des motorisierten Individualverkehrs. Durch die Verlegung der Tramlinie soll unter anderem die Altstetterstrasse «verkehrsberuhigt» und die Badenerstrasse «umgestaltet» werden. Das kennt man inzwischen: Zur Behinderung des Autoverkehrs hat der Stadtrat weder Bedenken noch Skrupel, ein Quartierzentrum zu opfern. Siehe Schmiede Wiedikon. Zur Behinderung des Autoverkehrs hat der Stadtrat auch keine Hemmungen, den öffentlichen Verkehr zu instrumentalisieren. Siehe Tram Hardbrücke.
Eine derlei destruktive Verkehrsplanung ist aber nur möglich, wenn der Kanton sie zulässt. Insbesondere bei einem Planungspartner, der Anflüge von Fanatismus zeigt, müsste der Kanton seine Oberaufsicht konsequenter wahrnehmen. Dabei könnten die Projektierungsvorgaben simpler nicht sein: Ein Quartierzentrum ist dazu da, der Bevölkerung Standortqualität zu bieten. Der öffentliche Verkehr ist dazu da, die Transportnachfrage der Bevölkerung abzudecken. Aber weder Quartierzentren noch öffentliche Verkehrsmittel sind dazu da, den motorisierten Individualverkehr zu schikanieren. Vernunft muss zuweilen verfügt werden.
Artikel erschienen am 28.02.2014 im «Der Zürcher Bote»