Als 2009 die damalige SP-Gemeinderätin und heutige Stadträtin Claudia Nielsen mit einem Vorstoss zur Einführung von Tempo 30 während der Nacht auf
bestimmten Achsen in Wiedikon hauchdünn scheiterte, fiel der Startschuss zu einer verbissenen ideologischen Mission. Der rot-grüne Traum vom flächendeckenden Tempo 30 wurde von
der Hidden Agenda zum offen deklarierten Ziel des Stadtrats.
Allerdings sah sich die Mission mit einem Problem konfrontiert. Die flächendeckende Einführung von Tempo 30 widerspricht Bundesrecht. Die Signalisationsverordnung verlangt nämlich, dass die Abweichung von der allgemeinen Höchstgeschwindigkeit durch ein Gutachten zu belegen ist, ob die Massnahme nötig, zweck- und verhältnismässig sei. Und für flächendeckendes Tempo 30 liesse sich dies nicht einmal mit einem noch so frisierten Gefälligkeitsgutachten nachweisen.
Im Verkehrsbehinderungs-Zentrum am Stadthausquai begann alsdann das grosse Brüten. Mit der Signalisationsverordnung wollte es nicht klappen, also stiess man beim Verkehrsbehinderungs-Brainstorming eines Tages auf die Lärmschutzverordnung. Das Umweltschutzgesetz und die Lärmschutzverordnung verpflichten die Strasseneigentümer zur Sanierung von Strassenabschnitten, die übermässigen Lärm verursachen, wobei das Bundesamt für Umwelt eine Empfehlung zur Lärmbekämpfung an der Quelle abgibt. Und genau hier hakt der autofeindliche Stadtrat nun ein. Mit blühender Fantasie konkludiert er, dass «Lärmbekämpfung an der Quelle» bedeute, die Gemeinden seien dazu angehalten, Tempo 30 einzuführen.
Kaum hatte man diesen formaljuristischen Kniff gefunden, kündigte man auch schon an, auf 39 Strassenabschnitten Tempo 30 einzuführen und einen Pilotversuch auf der Albis-, Hard-, Winterthurer- und Dübendorferstrasse durchzuführen. Die Automobilverbände ACS und TCS legten sofort Einsprache gegen den Pilotversuch ein und kündigten an, den Rekurs durch alle Instanzen weiterzuziehen. Damit ist der Pilotversuch vorderhand blockiert.
Doch wer dachte, dies würde den fanatischen Stadtrat zur Vernunft rufen, hat sich geirrt. Als Trotzreaktion schrieb er im März auch ohne Pilotversuch und dessen Auswertung Temporeduktionen auf diversen Strassenabschnitten zur definitiven Einführung aus. Dieses mit dem Kopf-durch-die-Wand-Vorgehen zeigt, dass der Pilotversuch reine Makulatur gewesen wäre. Der Inhalt des Auswertungsberichts steht offenbar heute schon fest. Das «unabhängige» Ingenieurbüro, welches den Pilotversuch begleitet, würde in seinem Gutachten zum Schluss kommen, dass Temporeduktionen ein Erfolgsfaktor in der Strassenlärmsanierung seien. Genau so halt, wie es der Auftraggeber will. Ein zur Mogelpackung pervertierter Pilotversuch. Bleibt nur zu hoffen, dass es zumindest auf juristischem Weg gelingt, den Temposündern im Stadtrat Räson beizubringen.
Allerdings sah sich die Mission mit einem Problem konfrontiert. Die flächendeckende Einführung von Tempo 30 widerspricht Bundesrecht. Die Signalisationsverordnung verlangt nämlich, dass die Abweichung von der allgemeinen Höchstgeschwindigkeit durch ein Gutachten zu belegen ist, ob die Massnahme nötig, zweck- und verhältnismässig sei. Und für flächendeckendes Tempo 30 liesse sich dies nicht einmal mit einem noch so frisierten Gefälligkeitsgutachten nachweisen.
Im Verkehrsbehinderungs-Zentrum am Stadthausquai begann alsdann das grosse Brüten. Mit der Signalisationsverordnung wollte es nicht klappen, also stiess man beim Verkehrsbehinderungs-Brainstorming eines Tages auf die Lärmschutzverordnung. Das Umweltschutzgesetz und die Lärmschutzverordnung verpflichten die Strasseneigentümer zur Sanierung von Strassenabschnitten, die übermässigen Lärm verursachen, wobei das Bundesamt für Umwelt eine Empfehlung zur Lärmbekämpfung an der Quelle abgibt. Und genau hier hakt der autofeindliche Stadtrat nun ein. Mit blühender Fantasie konkludiert er, dass «Lärmbekämpfung an der Quelle» bedeute, die Gemeinden seien dazu angehalten, Tempo 30 einzuführen.
Kaum hatte man diesen formaljuristischen Kniff gefunden, kündigte man auch schon an, auf 39 Strassenabschnitten Tempo 30 einzuführen und einen Pilotversuch auf der Albis-, Hard-, Winterthurer- und Dübendorferstrasse durchzuführen. Die Automobilverbände ACS und TCS legten sofort Einsprache gegen den Pilotversuch ein und kündigten an, den Rekurs durch alle Instanzen weiterzuziehen. Damit ist der Pilotversuch vorderhand blockiert.
Doch wer dachte, dies würde den fanatischen Stadtrat zur Vernunft rufen, hat sich geirrt. Als Trotzreaktion schrieb er im März auch ohne Pilotversuch und dessen Auswertung Temporeduktionen auf diversen Strassenabschnitten zur definitiven Einführung aus. Dieses mit dem Kopf-durch-die-Wand-Vorgehen zeigt, dass der Pilotversuch reine Makulatur gewesen wäre. Der Inhalt des Auswertungsberichts steht offenbar heute schon fest. Das «unabhängige» Ingenieurbüro, welches den Pilotversuch begleitet, würde in seinem Gutachten zum Schluss kommen, dass Temporeduktionen ein Erfolgsfaktor in der Strassenlärmsanierung seien. Genau so halt, wie es der Auftraggeber will. Ein zur Mogelpackung pervertierter Pilotversuch. Bleibt nur zu hoffen, dass es zumindest auf juristischem Weg gelingt, den Temposündern im Stadtrat Räson beizubringen.
Artikel erschienen am 28.03.2014 im «Der Zürcher Bote»