Gemäss Raumplanungsgesetz müssen Nutzungspläne periodisch, in der Regel jedoch spätestens innert 15 Jahren überprüft und nötigenfalls angepasst
werden, wenn sich die Verhältnisse geändert haben. Die letzte Revision der Bau- und Zonenordnung (BZO) der Stadt Zürich wurde 1999 durchgeführt.
2014 wäre also das richtige Jahr, um diese Überprüfung durchzuführen. Auch deshalb, weil am 9. Februar dieses Jahres die Abstimmung über die Masseneinwanderungsinitiative stattfand. Diese Abstimmung änderte die Verhältnisse definitiv, ganz abgesehen von ihrem Ausgang. Sowohl bei einem JA wie auch bei einem NEIN hätte das der BZO zugrundeliegende Bevölkerungswachstumsszenario revidiert werden müssen.
Der 9. Februar des Jahres 2014 wäre also der richtige Trigger gewesen. Aber was machte Stadtrat? Er wollte nicht warten und führte schon im Jahr 2013 eine Teilrevision durch. Also unmittelbar vor der grossen Weichenstellung bezüglich Masseneinwanderung. So kopflos kann eine Regierung doch gar nicht handeln, würde man im ersten Moment denken. Oder war es vielleicht doch nicht kopflos?
Und prompt stossen wir im Entwurf der Teilrevision auf einen neuen Artikel, der jeden liberalen Geist stutzig macht: Im neuen Artikel 4b – welcher landläufig bereits als Willkür-Artikel bezeichnet wird – geht es um die sogenannte kooperative Planung. Wird die Nutzweise und Zweckbestimmung der Gebäude in einer Weise festgelegt, die einer wertvermehrenden Um- oder Aufzonung gleichkommt, sind mittels kooperativer Planung ein angemessener Mindestwohnanteil für Kostenmiete, eine städtebauliche Aufwertung und eine qualitätsvolle bauliche Verdichtung sicherzustellen.
Nichts an diesem Artikel ist messbar, womit die privaten Investoren der Willkür der Stadtverwaltung ausgeliefert werden. Ein Freipass für den Eingriff in die Eigentumsrechte. Mit der Verpflichtung zur Kostenmiete wird es für Private nicht mehr interessant, Wohnungen zu bauen. Und jetzt sind wir bei der wahren Absicht des Stadtrats. Bei der teilrevidierten BZO geht es in Tat und Wahrheit um eine schleichende Enteignung. Die Stadt Zürich möchte den Wohnungsmarkt in die eigenen Hände kriegen und die Privaten verdrängen.
Nur weil sie es beim Bevölkerungswachstumsszenario nicht so genau nimmt, ist die Teilrevision der BZO also alles andere als kopflos, sondern unterliegt einem höchst gefährlichen Masterplan. Dieser ist offensichtlich: Der rot-grüne Stadtrat will die «Sozialistische Stadt». Mit der kooperativen Planung soll die sozialistische Idee auf das Stadtmodell übertragen werden. Abschaffung des privaten Grundeigentums und Überwindung der sozialräumlichen Segregation sind die ideologischen Grundlagen dazu.
Beängstigend. Bleibt zu hoffen, dass eine Mehrheit des Gemeinderats diesen unheimlichen Plan zurückweist.
2014 wäre also das richtige Jahr, um diese Überprüfung durchzuführen. Auch deshalb, weil am 9. Februar dieses Jahres die Abstimmung über die Masseneinwanderungsinitiative stattfand. Diese Abstimmung änderte die Verhältnisse definitiv, ganz abgesehen von ihrem Ausgang. Sowohl bei einem JA wie auch bei einem NEIN hätte das der BZO zugrundeliegende Bevölkerungswachstumsszenario revidiert werden müssen.
Der 9. Februar des Jahres 2014 wäre also der richtige Trigger gewesen. Aber was machte Stadtrat? Er wollte nicht warten und führte schon im Jahr 2013 eine Teilrevision durch. Also unmittelbar vor der grossen Weichenstellung bezüglich Masseneinwanderung. So kopflos kann eine Regierung doch gar nicht handeln, würde man im ersten Moment denken. Oder war es vielleicht doch nicht kopflos?
Und prompt stossen wir im Entwurf der Teilrevision auf einen neuen Artikel, der jeden liberalen Geist stutzig macht: Im neuen Artikel 4b – welcher landläufig bereits als Willkür-Artikel bezeichnet wird – geht es um die sogenannte kooperative Planung. Wird die Nutzweise und Zweckbestimmung der Gebäude in einer Weise festgelegt, die einer wertvermehrenden Um- oder Aufzonung gleichkommt, sind mittels kooperativer Planung ein angemessener Mindestwohnanteil für Kostenmiete, eine städtebauliche Aufwertung und eine qualitätsvolle bauliche Verdichtung sicherzustellen.
Nichts an diesem Artikel ist messbar, womit die privaten Investoren der Willkür der Stadtverwaltung ausgeliefert werden. Ein Freipass für den Eingriff in die Eigentumsrechte. Mit der Verpflichtung zur Kostenmiete wird es für Private nicht mehr interessant, Wohnungen zu bauen. Und jetzt sind wir bei der wahren Absicht des Stadtrats. Bei der teilrevidierten BZO geht es in Tat und Wahrheit um eine schleichende Enteignung. Die Stadt Zürich möchte den Wohnungsmarkt in die eigenen Hände kriegen und die Privaten verdrängen.
Nur weil sie es beim Bevölkerungswachstumsszenario nicht so genau nimmt, ist die Teilrevision der BZO also alles andere als kopflos, sondern unterliegt einem höchst gefährlichen Masterplan. Dieser ist offensichtlich: Der rot-grüne Stadtrat will die «Sozialistische Stadt». Mit der kooperativen Planung soll die sozialistische Idee auf das Stadtmodell übertragen werden. Abschaffung des privaten Grundeigentums und Überwindung der sozialräumlichen Segregation sind die ideologischen Grundlagen dazu.
Beängstigend. Bleibt zu hoffen, dass eine Mehrheit des Gemeinderats diesen unheimlichen Plan zurückweist.
Artikel erschienen am 25.04.2014 im «Der Zürcher Bote»