Die Hallenstadion AG wurde von Stadt und Kanton Zürich massiv finanziell unterstützt. Die Stadt Zürich beteiligte sich mit rund 56 Millionen Franken
an den Kosten für den Umbau des Hallenstadions. Der Kanton unterstützte das Projekt mit knapp 22 Millionen Franken. Heute hält die Stadt Zürich rund 39 Prozent der Aktien und der
Kanton hält eine Beteiligung von 6 Prozent an der Aktiengesellschaft Hallenstadion (AGH). Die restlichen Beteiligungen sind in privater Hand.
Einer der privaten Aktionäre ist die Ticketcorner AG. Dementsprechend stellt sie auch einen Vertreter im Verwaltungsrat der AGH. Dagegen würde grundsätzlich nichts sprechen, wenn Ticketcorner nicht auch noch Vertragspartner der AGH wäre. Die AGH und Ticketcorner haben vereinbart, dass mit Ausnahme der ZSC Lions sämtliche Veranstalter im Hallenstadion mindestens 50 Prozent der Tickets ihrer Anlässe über Ticketcorner verkaufen müssen.
Konkurrenten von Ticketcorner riefen wegen dieser Vereinbarung die Wettbewerbskommission (WEKO) an und machten geltend, dass diese in unzulässiger Weise wettbewerbsbeschränkend sei. Die WEKO entschied allerdings im November 2011, dass die Vereinbarung zulässig und somit rechtmässig ist. Nun hat aber das Bundesgericht zwei Konkurrenten von Ticketcorner die Beschwerdebefugnis erteilt, und es bestehen gute Chancen, dass demnächst das Bundesverwaltungsgericht deren Beschwerden gegen den Weko-Entscheid gutheisst.
Auch wenn bisher als zulässig beurteilt, ist es aus einer Governance-Sicht höchst stossend, wenn ein Verwaltungsratsmitglied gleichzeitig als Vertragspartner fungiert und damit eigene Geschäftsinteressen direkt ausnützt. Insbesondere auch, weil die AGH als Geniesser von Steuergeldern nicht als gänzlich private Organisation angesehen werden kann. Gemeinwesen haben besonders darauf zu achten, dass sich ihre Unternehmen möglichst wettbewerbsneutral verhalten und den Wettbewerb fördern.
Stadt und Kanton Zürich sehen dies aber anlässlich parlamentarischer Anfragen der SVP anders. Man ortet in der Konstellation Hallenstadion/Ticketcorner nicht die geringsten Bedenken. Aus Sicht des Stadtrats hat alles seine Richtigkeit. Ausgerechnet der rot-grüne Stadtrat, der sonst die Wirtschaft nicht genug behindern kann und wo immer möglich unternehmerische Freiheiten einschränkt. Anders sieht es halt aus, wenn der Stadtrat selbst in einer AG einsitzt. Dann wollen auch Sozialisten möglichst viele Freiheiten. Selbst wenn es den Grundsätzen einer guten Corporate Governance widerspricht. Aber Grundsätze gelten ja sowieso nur für die anderen.
Einer der privaten Aktionäre ist die Ticketcorner AG. Dementsprechend stellt sie auch einen Vertreter im Verwaltungsrat der AGH. Dagegen würde grundsätzlich nichts sprechen, wenn Ticketcorner nicht auch noch Vertragspartner der AGH wäre. Die AGH und Ticketcorner haben vereinbart, dass mit Ausnahme der ZSC Lions sämtliche Veranstalter im Hallenstadion mindestens 50 Prozent der Tickets ihrer Anlässe über Ticketcorner verkaufen müssen.
Konkurrenten von Ticketcorner riefen wegen dieser Vereinbarung die Wettbewerbskommission (WEKO) an und machten geltend, dass diese in unzulässiger Weise wettbewerbsbeschränkend sei. Die WEKO entschied allerdings im November 2011, dass die Vereinbarung zulässig und somit rechtmässig ist. Nun hat aber das Bundesgericht zwei Konkurrenten von Ticketcorner die Beschwerdebefugnis erteilt, und es bestehen gute Chancen, dass demnächst das Bundesverwaltungsgericht deren Beschwerden gegen den Weko-Entscheid gutheisst.
Auch wenn bisher als zulässig beurteilt, ist es aus einer Governance-Sicht höchst stossend, wenn ein Verwaltungsratsmitglied gleichzeitig als Vertragspartner fungiert und damit eigene Geschäftsinteressen direkt ausnützt. Insbesondere auch, weil die AGH als Geniesser von Steuergeldern nicht als gänzlich private Organisation angesehen werden kann. Gemeinwesen haben besonders darauf zu achten, dass sich ihre Unternehmen möglichst wettbewerbsneutral verhalten und den Wettbewerb fördern.
Stadt und Kanton Zürich sehen dies aber anlässlich parlamentarischer Anfragen der SVP anders. Man ortet in der Konstellation Hallenstadion/Ticketcorner nicht die geringsten Bedenken. Aus Sicht des Stadtrats hat alles seine Richtigkeit. Ausgerechnet der rot-grüne Stadtrat, der sonst die Wirtschaft nicht genug behindern kann und wo immer möglich unternehmerische Freiheiten einschränkt. Anders sieht es halt aus, wenn der Stadtrat selbst in einer AG einsitzt. Dann wollen auch Sozialisten möglichst viele Freiheiten. Selbst wenn es den Grundsätzen einer guten Corporate Governance widerspricht. Aber Grundsätze gelten ja sowieso nur für die anderen.
Artikel erschienen am 11.07.2014 im «Der Zürcher Bote»