Der Zürcher Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom 2. Dezember 2015 die
Volksinitiative «Hafenkräne-Nein» angenommen. Das Parlament hat entschieden, die Volksinitiative wortgetreu umzusetzen und die Bauordnung der Stadt Zürich um einen Artikel zu
ergänzen, wonach mit Ausnahme der für die Zürichsee- und Limmatschifffahrt notwendigen Infrastrukturen keine weitere Hafeninfrastruktur aufgestellt werden darf. Somit erhält die
Bevölkerung die Absicherung, dass sich der Fall Hafenkran nie mehr wiederholen wird.
Anlässlich der Unterschriftensammlung brach die Volksinitiative der SVP, JSVP und Jungfreisinnigen alle Rekorde. Damit eine städtische Volksinitiative zustande kommt, sind innert sechs Monaten 3 000 gültige Unterschriften zu sammeln. Für die Initiative «Hafenkräne-Nein» lagen nach nur fünf Wochen bereits 6 000 Unterschriften vor. Die Unterschriftensammlung auf der Strasse zeigte, dass das Thema Hafenkran grosses Kopfschütteln bis wütende Empörung in der Bevölkerung auslöste.
Haben die Damen und Herren Volksvertreter das Volk letztendlich doch erhört? Mitnichten! Der Entscheid des Zürcher Gemeinderats ist eine reine Hedging-Strategie. Hätte der Gemeinderat die Initiative abgelehnt, wäre sie automatisch zur Volksabstimmung gekommen. Das Risiko einer Abstimmungsniederlage will die links-grüne Mehrheit nicht eingehen. Schliesslich trägt sie die Mitverantwortung für das Hafenkran-Projekt. SP, Grüne, AL und GLP haben dem Stadtrat anlässlich mehrerer Budgetdebatten immer wieder die beantragten Geldmittel für den Hafenkran bewilligt.
Im Gegensatz zum Parlament zeigt sich die Zürcher Regierung unverändert stur. Der Stadtrat lehnte die Volksinitiative «Hafenkräne-Nein» bis zum Schluss ab. Wohlwissend, dass er an der Urne eine gewaltige Abfuhr bekommen würde, liess er sich sogar dazu hinreissen, die Demokratie mit Füssen zu treten. Immer wieder verzögerte er den Verlauf der Volksinitiative. Mit taktischen Winkelzügen gelang es dem Stadtrat, den Prozess so lange zu verschleppen, bis der Hafenkran auf- und wieder abgebaut war. Wäre die Volksinitiative beförderlich behandelt worden, hätte das Projekt gestoppt werden können.
Der Zürcher Stadtrat hat mit dem Hafenkran-Projekt und seinem Verhalten viel Schaden angerichtet. Auf Kosten des Steuerzahlers wollte er sich selbst ein Denkmal für seine angebliche Weltoffenheit setzen. Mit seinem Verhalten hat er das Ansehen der öffentlichen Institutionen in Mitleidenschaft gezogen. Auch hat er mit dem hirnverbrannten Hafenkran-Projekt den Ruf der Kunstschaffenden insgesamt in der Bevölkerung geschädigt.
In der Stadt Zürich ist jetzt ein für alle Mal Schluss mit hafenkranähnlichen Projekten. Art. 43b der Bauordnung schützt die Bevölkerung vor Politikern, welchen das Mass abhandengekommen ist.
Anlässlich der Unterschriftensammlung brach die Volksinitiative der SVP, JSVP und Jungfreisinnigen alle Rekorde. Damit eine städtische Volksinitiative zustande kommt, sind innert sechs Monaten 3 000 gültige Unterschriften zu sammeln. Für die Initiative «Hafenkräne-Nein» lagen nach nur fünf Wochen bereits 6 000 Unterschriften vor. Die Unterschriftensammlung auf der Strasse zeigte, dass das Thema Hafenkran grosses Kopfschütteln bis wütende Empörung in der Bevölkerung auslöste.
Haben die Damen und Herren Volksvertreter das Volk letztendlich doch erhört? Mitnichten! Der Entscheid des Zürcher Gemeinderats ist eine reine Hedging-Strategie. Hätte der Gemeinderat die Initiative abgelehnt, wäre sie automatisch zur Volksabstimmung gekommen. Das Risiko einer Abstimmungsniederlage will die links-grüne Mehrheit nicht eingehen. Schliesslich trägt sie die Mitverantwortung für das Hafenkran-Projekt. SP, Grüne, AL und GLP haben dem Stadtrat anlässlich mehrerer Budgetdebatten immer wieder die beantragten Geldmittel für den Hafenkran bewilligt.
Im Gegensatz zum Parlament zeigt sich die Zürcher Regierung unverändert stur. Der Stadtrat lehnte die Volksinitiative «Hafenkräne-Nein» bis zum Schluss ab. Wohlwissend, dass er an der Urne eine gewaltige Abfuhr bekommen würde, liess er sich sogar dazu hinreissen, die Demokratie mit Füssen zu treten. Immer wieder verzögerte er den Verlauf der Volksinitiative. Mit taktischen Winkelzügen gelang es dem Stadtrat, den Prozess so lange zu verschleppen, bis der Hafenkran auf- und wieder abgebaut war. Wäre die Volksinitiative beförderlich behandelt worden, hätte das Projekt gestoppt werden können.
Der Zürcher Stadtrat hat mit dem Hafenkran-Projekt und seinem Verhalten viel Schaden angerichtet. Auf Kosten des Steuerzahlers wollte er sich selbst ein Denkmal für seine angebliche Weltoffenheit setzen. Mit seinem Verhalten hat er das Ansehen der öffentlichen Institutionen in Mitleidenschaft gezogen. Auch hat er mit dem hirnverbrannten Hafenkran-Projekt den Ruf der Kunstschaffenden insgesamt in der Bevölkerung geschädigt.
In der Stadt Zürich ist jetzt ein für alle Mal Schluss mit hafenkranähnlichen Projekten. Art. 43b der Bauordnung schützt die Bevölkerung vor Politikern, welchen das Mass abhandengekommen ist.
Artikel erschienen am 18.12.2015 in der Zeitung
«Der Zürcher Bote»