«Diese Stadt hat eine Ampel-gesteuerte virtuelle Stadtmauer gebaut!» Diese
Zuschrift erhielt ich kürzlich von einem Autofahrer, der jeden Tag im Stadtzürcher Stau steht und ertragen muss, wie die links-grüne Stadt die Autofahrer gezielt schikaniert, um
sie auf andere Verkehrsmittel umzuerziehen. Aber wie konnte es soweit kommen?
Die Projektierung von Staatsstrassen obliegt gemäss kantonalem Strassengesetz grundsätzlich dem Kanton. Auch die Finanzierung erfolgt durch den Kanton, der hierfür zu wesentlichen Teilen auf die Abgaben der motorisierten Verkehrsteilnehmer zurückgreift. Der Kanton ist in der Folge gemäss kantonaler Signalisationsverordnung auch für die Signalisation auf Staatsstrassen verantwortlich, weil sich die bauliche Strasseninfrastruktur nicht von den zugehörigen Verkehrsanordnungen trennen lässt. Denn der gewählte Ausbaustandard führt zwangsläufig oder zweckmässigerweise zu bestimmten Verkehrsanordnungen. Die Rechtsgrundlagen sehen aber keine Koordination der Verfahren vor.
Für die Städte Zürich und Winterthur bestehen besondere Bestimmungen. Die Projektfestsetzung für Strassen mit «überkommunaler Bedeutung» (in der Signalisationsverordnung «Durchgangsstrassen») obliegt hier den jeweiligen Städten, wobei der Kanton die Gelegenheit zur Begehrensäusserung erhält. Die abschliessende Verantwortung für den Bau von Strassen mit überkommunaler Bedeutung verbleibt somit auch auf städtischem Gebiet beim Kanton. Anders präsentiert sich die Lage jedoch im Bereich der Verkehrsanordnungen: Bei der Signalisation haben die beiden Städte freie Hand, sofern die Anordnungen den Verkehr auf Durchgangsstrassen ausserhalb des Stadtgebietes nicht beeinflussen.
Das Auseinanderklaffen der Kompetenzen zwischen Strassenbau und Signalisation ist sachlich nicht gerechtfertigt und kann zu unzweckmässigen Lösungen und Kompetenzproblemen führen. Der Kanton muss heute damit rechnen, dass von ihm im Richtplan festgelegte und finanzierte Strassen durch die Städte mit stark einschränkenden Verkehrsanordnungen belegt werden und infolgedessen ihre Funktionsweise gar nicht wahrnehmen können.
Genau dieses Schlupfloch in der Kompetenzordnung haben die links-grün dominierten Städte in den letzten Jahren rigoros ausgenützt, um ihre autofeindlichen Ideologien in die Realität umzusetzen. Sie haben unter Inanspruchnahme von Kantonsgeldern ein Bollwerk von Verkehrsschikanen gegen den Autoverkehr errichtet. Eine verkehrstechnische Abschottung, die sich insbesondere gegen die auswärtigen Autofahrer aus dem Kantonsgebiet richtet.
Regierungsrat und Kantonsrat haben den Handlungsbedarf nun aber erkannt und für dringlich erklärt. Die Verfahren für Strassenbau und Verkehrsanordnungen sollen inskünftig besser koordiniert werden. In den Städten Zürich und Winterthur ist analog dem Verfahren beim Strassenbau eine kantonale Zustimmung für Verkehrsanordnungen vorzusehen, sofern diese den Verkehr auf überkommunalen Strassen beeinflussen. Vereinfacht ausgedrückt: Der Kanton soll wieder entscheiden können, was mit seinen Kantonsstrassen geschieht. Oder wie ein Leser auf dem Onlineportal des «Tagesanzeigers» trefflich kommentiert: «Kompetenzen nimmt man meistens denen weg, die diese Kompetenzen missbrauchen».
Die Projektierung von Staatsstrassen obliegt gemäss kantonalem Strassengesetz grundsätzlich dem Kanton. Auch die Finanzierung erfolgt durch den Kanton, der hierfür zu wesentlichen Teilen auf die Abgaben der motorisierten Verkehrsteilnehmer zurückgreift. Der Kanton ist in der Folge gemäss kantonaler Signalisationsverordnung auch für die Signalisation auf Staatsstrassen verantwortlich, weil sich die bauliche Strasseninfrastruktur nicht von den zugehörigen Verkehrsanordnungen trennen lässt. Denn der gewählte Ausbaustandard führt zwangsläufig oder zweckmässigerweise zu bestimmten Verkehrsanordnungen. Die Rechtsgrundlagen sehen aber keine Koordination der Verfahren vor.
Für die Städte Zürich und Winterthur bestehen besondere Bestimmungen. Die Projektfestsetzung für Strassen mit «überkommunaler Bedeutung» (in der Signalisationsverordnung «Durchgangsstrassen») obliegt hier den jeweiligen Städten, wobei der Kanton die Gelegenheit zur Begehrensäusserung erhält. Die abschliessende Verantwortung für den Bau von Strassen mit überkommunaler Bedeutung verbleibt somit auch auf städtischem Gebiet beim Kanton. Anders präsentiert sich die Lage jedoch im Bereich der Verkehrsanordnungen: Bei der Signalisation haben die beiden Städte freie Hand, sofern die Anordnungen den Verkehr auf Durchgangsstrassen ausserhalb des Stadtgebietes nicht beeinflussen.
Das Auseinanderklaffen der Kompetenzen zwischen Strassenbau und Signalisation ist sachlich nicht gerechtfertigt und kann zu unzweckmässigen Lösungen und Kompetenzproblemen führen. Der Kanton muss heute damit rechnen, dass von ihm im Richtplan festgelegte und finanzierte Strassen durch die Städte mit stark einschränkenden Verkehrsanordnungen belegt werden und infolgedessen ihre Funktionsweise gar nicht wahrnehmen können.
Genau dieses Schlupfloch in der Kompetenzordnung haben die links-grün dominierten Städte in den letzten Jahren rigoros ausgenützt, um ihre autofeindlichen Ideologien in die Realität umzusetzen. Sie haben unter Inanspruchnahme von Kantonsgeldern ein Bollwerk von Verkehrsschikanen gegen den Autoverkehr errichtet. Eine verkehrstechnische Abschottung, die sich insbesondere gegen die auswärtigen Autofahrer aus dem Kantonsgebiet richtet.
Regierungsrat und Kantonsrat haben den Handlungsbedarf nun aber erkannt und für dringlich erklärt. Die Verfahren für Strassenbau und Verkehrsanordnungen sollen inskünftig besser koordiniert werden. In den Städten Zürich und Winterthur ist analog dem Verfahren beim Strassenbau eine kantonale Zustimmung für Verkehrsanordnungen vorzusehen, sofern diese den Verkehr auf überkommunalen Strassen beeinflussen. Vereinfacht ausgedrückt: Der Kanton soll wieder entscheiden können, was mit seinen Kantonsstrassen geschieht. Oder wie ein Leser auf dem Onlineportal des «Tagesanzeigers» trefflich kommentiert: «Kompetenzen nimmt man meistens denen weg, die diese Kompetenzen missbrauchen».
Artikel erschienen am
08.04.2016 in der Zeitung «Der Zürcher Bote»