Überall wo die Linken und die Grünen an den Schalthebeln sitzen, wird dem Auto der
Krieg erklärt. Insbesondere in den Städten wird Verkehrsklassenkampf betrieben. Nach rot-grüner Doktrin sind Autofahrer schlechte Menschen, ÖV-Benutzer und Fussgänger ziemlich
gute Menschen und Velofahrer sehr gute Menschen. Diese Weltanschauung schlägt sich direkt in der Verkehrspolitik nieder. Während die Förderung des öffentlichen Verkehrs und des
Velos nicht teuer genug sein kann, wird der Autoverkehr hingegen systematisch schikaniert. Beim Autoverkehr wird das zur Verfügung stehende Geld nicht für den Ausbau, sondern für
die Reduktion der Strassenkapazitäten eingesetzt. Mit Massnahmen wie Spurabbau, Fahrbahnverengungen, Kapphaltestellen, Abbiegeverboten und Dosierungssystemen wird die
Leistungsfähigkeit des Strassennetzes aus ideologischen Motiven Schritt für Schritt nach unten nivelliert. So entstehen im Kanton Zürich jedes Jahr Staukosten in dreistelliger
Millionenhöhe.
Die Delegierten der SVP des Kantons Zürich haben an ihrer Versammlung vom 15. Oktober 2013 entschieden, dass dem Missbrauch im Strassenbau ein Ende gesetzt werden muss und infolgedessen die Lancierung der Anti-Stauinitiative beschlossen. Die Anti-Stauinitiative verlangt, dass die Leistungsfähigkeit von Strassen mit überkommunaler Bedeutung an der Nachfrage des motorisierten Individualverkehrs auszurichten ist. Diese Bestimmung stellt sicher, dass die Strasseninfrastruktur so dimensioniert wird, dass die anfallenden Verkehrsmengen störungsfrei aufgenommen und bewältigt werden können. Weiter verlangt die Anti-Stauinitiative, dass die bestehenden Kapazitäten von Strassen nicht reduziert werden dürfen. Diese Bestimmung dient dem Investitionsschutz und der Unterbindung von kapazitätsmindernden Eingriffen.
Sowohl der Regierungsrat wie auch der Kantonsrat lehnen die Anti-Stauinitiative aus vorwiegend formalen Gründen ab, anerkennen aber den Handlungsbedarf im Strassenverkehr. Regierung und Parlament haben das Anliegen der Anti-Stauinitiative aufgenommen und unterbreiten nun einen Gegenvorschlag, der dem Sinn und Geist der Volksinitiative entspricht. Der Gegenvorschlag schwächt die Anti-Stauinitiative in einem Punkt ab, indem in der Verfassung anstatt von «nachfrageorientierter Leistungsfähigkeit» lediglich die Bereitstellung eines «leistungsfähigen Staatsstrassennetzes» verankert werden soll. Hingegen dehnt der Gegenvorschlag die Gültigkeit der Verfassungsbestimmung auf das gesamte Kantonsgebiet aus und macht zusätzlich die Vorgabe, dass eine Verminderung der Leistungsfähigkeit einzelner Abschnitte im umliegenden Strassennetz mindestens auszugleichen sei.
Mit dem Gegenvorschlag des Regierungsrats und des Kantonsrats wird die Anti-Stauinitiative der SVP weitestgehend erfüllt. Das Initiativkomitee wird in den kommenden Wochen nun entscheiden, ob die Volksinitiative zurückgezogen werden kann oder aufrechterhalten bleibt. Bei einem allfälligen Rückzug der Initiative untersteht der Gegenvorschlag dem obligatorischen Referendum. Die Volksabstimmung findet voraussichtlich im September 2017 statt.
Die Chancen stehen also gut, dass der Verkehrspolitik der Linken und Grünen demnächst der Riegel geschoben wird. Entweder durch die Anti-Stauinitiative der SVP oder durch den Gegenvorschlag von Regierung und Parlament. Verkehrsbehinderung würde damit verfassungswidrig. Allerdings wissen wir seit der Masseneinwanderungsinitiative, dass sich Gutmenschen nicht nur moralisch überlegen fühlen, sondern daraus auch den Anspruch ableiten, über der Verfassung zu stehen. Mit diesem Etappensieg ist also noch nichts gewonnen. Aber der verkehrspolitische Kurs der SVP stimmt.
Die Delegierten der SVP des Kantons Zürich haben an ihrer Versammlung vom 15. Oktober 2013 entschieden, dass dem Missbrauch im Strassenbau ein Ende gesetzt werden muss und infolgedessen die Lancierung der Anti-Stauinitiative beschlossen. Die Anti-Stauinitiative verlangt, dass die Leistungsfähigkeit von Strassen mit überkommunaler Bedeutung an der Nachfrage des motorisierten Individualverkehrs auszurichten ist. Diese Bestimmung stellt sicher, dass die Strasseninfrastruktur so dimensioniert wird, dass die anfallenden Verkehrsmengen störungsfrei aufgenommen und bewältigt werden können. Weiter verlangt die Anti-Stauinitiative, dass die bestehenden Kapazitäten von Strassen nicht reduziert werden dürfen. Diese Bestimmung dient dem Investitionsschutz und der Unterbindung von kapazitätsmindernden Eingriffen.
Sowohl der Regierungsrat wie auch der Kantonsrat lehnen die Anti-Stauinitiative aus vorwiegend formalen Gründen ab, anerkennen aber den Handlungsbedarf im Strassenverkehr. Regierung und Parlament haben das Anliegen der Anti-Stauinitiative aufgenommen und unterbreiten nun einen Gegenvorschlag, der dem Sinn und Geist der Volksinitiative entspricht. Der Gegenvorschlag schwächt die Anti-Stauinitiative in einem Punkt ab, indem in der Verfassung anstatt von «nachfrageorientierter Leistungsfähigkeit» lediglich die Bereitstellung eines «leistungsfähigen Staatsstrassennetzes» verankert werden soll. Hingegen dehnt der Gegenvorschlag die Gültigkeit der Verfassungsbestimmung auf das gesamte Kantonsgebiet aus und macht zusätzlich die Vorgabe, dass eine Verminderung der Leistungsfähigkeit einzelner Abschnitte im umliegenden Strassennetz mindestens auszugleichen sei.
Mit dem Gegenvorschlag des Regierungsrats und des Kantonsrats wird die Anti-Stauinitiative der SVP weitestgehend erfüllt. Das Initiativkomitee wird in den kommenden Wochen nun entscheiden, ob die Volksinitiative zurückgezogen werden kann oder aufrechterhalten bleibt. Bei einem allfälligen Rückzug der Initiative untersteht der Gegenvorschlag dem obligatorischen Referendum. Die Volksabstimmung findet voraussichtlich im September 2017 statt.
Die Chancen stehen also gut, dass der Verkehrspolitik der Linken und Grünen demnächst der Riegel geschoben wird. Entweder durch die Anti-Stauinitiative der SVP oder durch den Gegenvorschlag von Regierung und Parlament. Verkehrsbehinderung würde damit verfassungswidrig. Allerdings wissen wir seit der Masseneinwanderungsinitiative, dass sich Gutmenschen nicht nur moralisch überlegen fühlen, sondern daraus auch den Anspruch ableiten, über der Verfassung zu stehen. Mit diesem Etappensieg ist also noch nichts gewonnen. Aber der verkehrspolitische Kurs der SVP stimmt.
Artikel erschienen am 17.02.2017
in der Zeitung «Der Zürcher Bote»