Mit den offenen Grenzen, der Personenfreizügigkeit und dem gescheiterten Dubliner
Übereinkommen ist die Kriminalität in der Schweiz markant angestiegen. Sämtliche Statistiken belegen, dass die Kriminalität wesentlich mit der Migration zusammenhängt.
Die Ausländerkriminalität ist zu einem Problem geworden, welches nicht nur die öffentliche Sicherheit beeinträchtigt, sondern auch enorme Kosten zu Lasten der Gesellschaft mit sich bringt. Die Schweizer Bevölkerung wollte dieser Entwicklung im November 2010 mit der Annahme der Ausschaffungsinitiative entgegenwirken. Das Parlament nahm diesen Entscheid jedoch nicht ernst und verwässerte den Volksauftrag, wonach kriminelle ausländische Staatsbürger des Landes zu verweisen sind. Ganz ausgehebelt wurde das Volksverdikt jüngst durch das Obergericht des Kantons Zürich. Dieses hat entschieden, einen straffälligen deutschen Staatsbürger nicht auszuschaffen, obwohl die Kriterien für den Landesverweis zweifelsfrei erfüllt sind. Das Obergericht ist der Ansicht, dass das Freizügigkeitsabkommen über die Verfassung und das Schweizerische Strafgesetzbuch zu stellen sei.
Dass die Ausländerkriminalität in der Schweiz zu einem alltagsbestimmenden Problem geworden ist, spüren aber nicht nur die Bürgerinnen und Bürger, sondern auch die Behörden. Polizei und Justiz sind täglich und real mit diesem Problem und all seinen schwerwiegenden Folgen für die Opfer konfrontiert.
Auch den linken Exekutiv-Politikern entgeht die Ausländerkriminalität nicht. Nur können sie mit der Problematik nicht umgehen, da Ausländerkriminalität nicht in ihr ideologisches Weltbild passt. So hat die Stadt Zürich nun angeordnet, dass die Nationalität von Tätern inskünftig nicht mehr automatisch genannt wird. Während die Mehrheit des Schweizer Volkes kriminelle Ausländer ausschaffen will, versucht die Stadt Zürich nun der Ausländerkriminalität mit Faktenvertuschung Herr zu werden. Mit dem Verschweigen der Nationalität von Tätern will die Stadt Zürich die Ausländerkriminalität vor der Bevölkerung verheimlichen.
Die SVP ist jedoch nicht bereit, diese Zensurpolitik zu dulden. Sie lanciert deshalb ab Januar 2018 die Volksinitiative «Bei Polizeimeldungen sind die Nationalitäten anzugeben», welche den Entscheid der Stadt Zürich wieder korrigiert. Für die Bekanntgabe der Nationalität besteht ein klares öffentliches Interesse, da die Bevölkerung ein Recht hat, umfassend und transparent über die öffentliche Sicherheit informiert zu sein. Die Statistiken belegen, dass bei Straftaten Täter aus bestimmten Ländern überproportional vertreten sind. Die Bevölkerung hat ein Anrecht zu wissen, aus welchen Ländern die Leute kommen, welche hier die Sicherheit beeinträchtigen und so Mehrkosten bei der Polizei, Justiz, dem Strafvollzug, usw. verursachen.
Die Ausländerkriminalität ist zu einem Problem geworden, welches nicht nur die öffentliche Sicherheit beeinträchtigt, sondern auch enorme Kosten zu Lasten der Gesellschaft mit sich bringt. Die Schweizer Bevölkerung wollte dieser Entwicklung im November 2010 mit der Annahme der Ausschaffungsinitiative entgegenwirken. Das Parlament nahm diesen Entscheid jedoch nicht ernst und verwässerte den Volksauftrag, wonach kriminelle ausländische Staatsbürger des Landes zu verweisen sind. Ganz ausgehebelt wurde das Volksverdikt jüngst durch das Obergericht des Kantons Zürich. Dieses hat entschieden, einen straffälligen deutschen Staatsbürger nicht auszuschaffen, obwohl die Kriterien für den Landesverweis zweifelsfrei erfüllt sind. Das Obergericht ist der Ansicht, dass das Freizügigkeitsabkommen über die Verfassung und das Schweizerische Strafgesetzbuch zu stellen sei.
Dass die Ausländerkriminalität in der Schweiz zu einem alltagsbestimmenden Problem geworden ist, spüren aber nicht nur die Bürgerinnen und Bürger, sondern auch die Behörden. Polizei und Justiz sind täglich und real mit diesem Problem und all seinen schwerwiegenden Folgen für die Opfer konfrontiert.
Auch den linken Exekutiv-Politikern entgeht die Ausländerkriminalität nicht. Nur können sie mit der Problematik nicht umgehen, da Ausländerkriminalität nicht in ihr ideologisches Weltbild passt. So hat die Stadt Zürich nun angeordnet, dass die Nationalität von Tätern inskünftig nicht mehr automatisch genannt wird. Während die Mehrheit des Schweizer Volkes kriminelle Ausländer ausschaffen will, versucht die Stadt Zürich nun der Ausländerkriminalität mit Faktenvertuschung Herr zu werden. Mit dem Verschweigen der Nationalität von Tätern will die Stadt Zürich die Ausländerkriminalität vor der Bevölkerung verheimlichen.
Die SVP ist jedoch nicht bereit, diese Zensurpolitik zu dulden. Sie lanciert deshalb ab Januar 2018 die Volksinitiative «Bei Polizeimeldungen sind die Nationalitäten anzugeben», welche den Entscheid der Stadt Zürich wieder korrigiert. Für die Bekanntgabe der Nationalität besteht ein klares öffentliches Interesse, da die Bevölkerung ein Recht hat, umfassend und transparent über die öffentliche Sicherheit informiert zu sein. Die Statistiken belegen, dass bei Straftaten Täter aus bestimmten Ländern überproportional vertreten sind. Die Bevölkerung hat ein Anrecht zu wissen, aus welchen Ländern die Leute kommen, welche hier die Sicherheit beeinträchtigen und so Mehrkosten bei der Polizei, Justiz, dem Strafvollzug, usw. verursachen.
Artikel erschienen im Februar 2018 in der
Zeitung «Extrablatt»