Roland Scheck

Die wundersame Wandlung eines Strassenbauprojekts

Im März 2008 wurde in der Stadt Zürich das Strassenbauprojekt Schweighofstrasse Abschnitt Döltschiweg bis Friesenbergstrasse nach Art. 13 Strassengesetz aufgelegt. Die Projektauflage nach Art. 13 Strassengesetz wird als ‚Mitwirkung der Bevölkerung’ bezeichnet und hat zum Ziel, der Bevölkerung Gelegenheit für eine Stellungnahme in Form einer Einwendung zu geben. Das damalige Projekt Schweighofstrasse sah vor, auf dem Abschnitt Döltschiweg bis Friesenbergstrasse nebst allgemeinen Aufwertungsmassnahmen den Strassenbelag sowie die Werkleitungen zu erneuern. Die heute vorhanden blauen Parkplätze sollten geringfügig reduziert, jedoch an ihrem heutigen Standort belassen werden.

Zur Zeit läuft auf dem Tiefbauamt der Stadt Zürich die öffentliche Planauflage gemäss Art. 16 & 17 Strassengesetz zum Strassenbauprojekt Schweighofstrasse Abschnitt Döltschiweg bis Friesenbergstrasse. Dabei ist festzustellen, dass sich das Projekt seit März 2008 fundamental geändert hat. Neu sollen alle Parkplätze auf dem Abschnitt Döltschiweg bis Friesenbergstrasse zu Gunsten eines Radweges aufgehoben werden. Die Parkplätze werden in den Döltschiweg verlegt und dort als horizontale Versätze angeordnet. Mit den Parkplätzen werden künstliche Strassenverengungen geschaffen, so dass an den auf 3.80 m verengten Stellen das Kreuzen zweier Fahrzeuge nicht mehr möglich sein wird.

Nach Aussage des Tiefbauamtes wurde der Radweg zum Zeitpunkt der Projektauflage nach Art. 13 (Mitwirkung der Bevölkerung) in der Planung vergessen. Nachdem der Fehler erkannt wurde, hat das Tiefbauamt den Radweg nachträglich in das Projekt aufgenommen und zur Kompensation des zusätzlichen Verkehrsflächenbedarfs entschieden, alle Parkplätze aufzuheben und in den Döltschiweg zu verlegen. Das Projekt wurde also fundamental verändert, auf eine Neuauflage nach Art. 13 jedoch verzichtet. Im aktuellen Projektbeschrieb, der derzeit auf dem Tiefbauamt aufgelegt ist, wird die nachträgliche Modifikation des Projekts mit keinem Wort erwähnt. Der Projektbeschrieb ist weitestgehend identisch mit demjenigen des Mitwirkungsverfahrens im März 2008, die dazugehörigen Pläne hingegen sind neu.

Die SVP wehrt sich nun gegen das Vorgehen der Stadt Zürich. Aus der guten Absicht des Art. 13 "Mitwirkung der Bevölkerung" ist eine mutwillige "Täuschung der Bevölkerung" geworden. Die SVP fordert eine korrigierte Neuauflage des Strassenbauprojekts nach Art. 13 sowie im Folgeschritt Art. 16 & 17, in der auch die Strassenraumumgestaltung des Döltschiwegs klar deklariert wird. Zusätzlich macht die SVP die direktbetroffenen Anlieger dieser Strassenzüge in einem Schreiben auf das inkorrekte Auflageverfahren aufmerksam und weist auf das Recht zur Einsprache gegen das Strassenbauprojekt Schweighofstrasse hin. Der letzte Tag der Einsprachefrist ist der 7. Dezember 2009.

Artikel erschienen am 04.12.2009 im «Der Zürcher Bote»
Auszugsweise erschienen am 27.11.2009 auf «NZZ Online»