Aus dem Zürcher Gemeinderat
Am 21. März 2007 reichten zwei Gemeinderäte der SP
eine Motion ein, mit der sie eine Ergänzung des Personalrechts für städtische Angestellte erwirken wollten. Konkret sollte der Artikel über die Grundsätze und Instrumente der
Personalpolitik mit folgendem zusätzlichen Absatz versehen werden: «Die Stadt fördert bei Anstellungen und Personalentwicklung die Chancengleichheit von hier wohnhaften,
ausländischen Personen und trifft Massnahmen für ihre berufliche Integration.»
Der Stadtrat lehnte die Motion mit Beschluss vom 5. September 2007 ab und war auch nicht bereit, den Vorstoss in der Form eines Postulats entgegenzunehmen. Dies, weil die beantragte Ergänzung im bestehenden Personalrecht bereits abgedeckt war und deshalb eine Wiederholung darstellen würde. Zur Verdeutlichung: die SP reichte also in Tat und Wahrheit eine Motion ein, mit der sie einen neuen Absatz lit. l im Personalrecht forderte, obwohl derselbe Inhalt bereits in einem anderen Absatz lit. k niedergeschrieben war. Nun, das kann ja mal passieren. Ein Fauxpas halt, etwas peinlich, doch könnte man sich dafür entschuldigen und die Motion zurückziehen. Aber weit gefehlt, doch nicht die Linken! Gutmenschen wollen schliesslich Gutes tun. Auch wenn’s niemandem etwas bringt.
Nahe dem Gusto der Motionäre
Am 11. November 2009 überwies die rot-grüne Mehrheit des Gemeinderats die Motion in folgender, geänderter Form an den Stadtrat: «Die Stadt fördert bei Anstellungen und Personalentwicklung die Chancengleichheit von hier wohnhaften ausländischen Personen sowie aller anderer Personen, die aufgrund der in lit. k aufgelisteten Kriterien benachteiligt sein könnten, und trifft Massnahmen für ihre berufliche Integration». Zur Verdeutlichung: nebst ausländischen Personen sollen neu auch «alle anderen Personen» gefördert werden, die «benachteiligt sein könnten».
Mit der Überweisung blieb dem Stadtrat nichts anderes übrig, als eine Teilrevision des Personalrechts vorzunehmen und so beantragte er nun dem Gemeinderat, zwar weiterhin auf einen zusätzlichen redundanten Absatz lit. l zu verzichten, jedoch den bereits bestehenden Absatz lit. k, der ja den Forderungen der SP materiell längstens schon entsprach, etwas umzuformulieren. Der Satz gemäss lit. k hiess alt wie folgt: (Die Personalpolitik) «fördert bei Anstellungen und Personalentwicklung die Chancengleichheit von Personen, die aufgrund von Geschlecht, geschlechtlicher Orientierung, Herkunft, Staatsangehörigkeit, Sprache, Religion oder Behinderung benachteiligt sein könnten, und fördert die Toleranz und Akzeptanz gegenüber diesen Angestellten.» Laut Vorschlag des Stadtrats sollte der Absatz nun wie folgt umgeschrieben werden: (Die Personalpolitik) «fördert die Toleranz und Akzeptanz gegenüber Angestellten, die benachteiligt sein könnten, insbesondere aufgrund von Geschlecht, geschlechtlicher Orientierung, Herkunft, Staatsangehörigkeit, Sprache, Religion oder Behinderung, und fördert bei Anstellung und Personalentwicklung die Chancengleichheit dieser Personen.» Inhaltlich also keine Änderung, aber die neue Formulierung kommt wohl dem Gusto der Motionäre etwas näher. Doch die Ratslinke gab sich damit immer noch nicht zufrieden. Denn sie verabschiedete im Rahmen der vergangenen Ratssitzung doch tatsächlich nochmals eine weitere Anpassung des Textes. Die Formulierung «…aufgrund von Geschlecht, geschlechtlicher Orientierung…» wurde dabei durch folgende Passage ersetzt: «…aufgrund von Geschlecht, Alter, sexueller Orientierung und Geschlechtsidentität».
Eine Posse
Da staunt der Laie! Nach fünf Jahren stämpfele und täubele hat die Ratslinke ihren sinnfreien Vorstoss also doch noch durchgebracht. Dass aus der ursprünglichen Ausländer- und Integrationsmotion aber etwas ganz anderes herausgekommen ist, nämlich eine astreine Gender-Bestimmung, scheint dabei niemanden zu stören. Auch nicht, dass bislang noch nie ein solcher Problemfall im Personalwesen der Stadt Zürich verzeichnet worden ist.
Eine Posse sondergleichen. Aber das kommt davon, wenn man Rot-Grün wählt. Oder ging der Schuss der selbstgefühlten Gutmenschen gar nach hinten los? «Eigentlich sollten wir uns jetzt alle bei den Linken und Grünen bedanken», bemerkte Roger Liebi sarkastisch. Denn laut diesem revidierten Personalrecht müsste die Stadt Zürich ab jetzt konsequent Schweizer und Protestanten fördern, denn diese Bevölkerungsgruppen stellen in Bezug auf ihre Herkunft und Religionszugehörigkeit inzwischen eine Minderheit in der Stadt Zürich dar.
Der Stadtrat lehnte die Motion mit Beschluss vom 5. September 2007 ab und war auch nicht bereit, den Vorstoss in der Form eines Postulats entgegenzunehmen. Dies, weil die beantragte Ergänzung im bestehenden Personalrecht bereits abgedeckt war und deshalb eine Wiederholung darstellen würde. Zur Verdeutlichung: die SP reichte also in Tat und Wahrheit eine Motion ein, mit der sie einen neuen Absatz lit. l im Personalrecht forderte, obwohl derselbe Inhalt bereits in einem anderen Absatz lit. k niedergeschrieben war. Nun, das kann ja mal passieren. Ein Fauxpas halt, etwas peinlich, doch könnte man sich dafür entschuldigen und die Motion zurückziehen. Aber weit gefehlt, doch nicht die Linken! Gutmenschen wollen schliesslich Gutes tun. Auch wenn’s niemandem etwas bringt.
Nahe dem Gusto der Motionäre
Am 11. November 2009 überwies die rot-grüne Mehrheit des Gemeinderats die Motion in folgender, geänderter Form an den Stadtrat: «Die Stadt fördert bei Anstellungen und Personalentwicklung die Chancengleichheit von hier wohnhaften ausländischen Personen sowie aller anderer Personen, die aufgrund der in lit. k aufgelisteten Kriterien benachteiligt sein könnten, und trifft Massnahmen für ihre berufliche Integration». Zur Verdeutlichung: nebst ausländischen Personen sollen neu auch «alle anderen Personen» gefördert werden, die «benachteiligt sein könnten».
Mit der Überweisung blieb dem Stadtrat nichts anderes übrig, als eine Teilrevision des Personalrechts vorzunehmen und so beantragte er nun dem Gemeinderat, zwar weiterhin auf einen zusätzlichen redundanten Absatz lit. l zu verzichten, jedoch den bereits bestehenden Absatz lit. k, der ja den Forderungen der SP materiell längstens schon entsprach, etwas umzuformulieren. Der Satz gemäss lit. k hiess alt wie folgt: (Die Personalpolitik) «fördert bei Anstellungen und Personalentwicklung die Chancengleichheit von Personen, die aufgrund von Geschlecht, geschlechtlicher Orientierung, Herkunft, Staatsangehörigkeit, Sprache, Religion oder Behinderung benachteiligt sein könnten, und fördert die Toleranz und Akzeptanz gegenüber diesen Angestellten.» Laut Vorschlag des Stadtrats sollte der Absatz nun wie folgt umgeschrieben werden: (Die Personalpolitik) «fördert die Toleranz und Akzeptanz gegenüber Angestellten, die benachteiligt sein könnten, insbesondere aufgrund von Geschlecht, geschlechtlicher Orientierung, Herkunft, Staatsangehörigkeit, Sprache, Religion oder Behinderung, und fördert bei Anstellung und Personalentwicklung die Chancengleichheit dieser Personen.» Inhaltlich also keine Änderung, aber die neue Formulierung kommt wohl dem Gusto der Motionäre etwas näher. Doch die Ratslinke gab sich damit immer noch nicht zufrieden. Denn sie verabschiedete im Rahmen der vergangenen Ratssitzung doch tatsächlich nochmals eine weitere Anpassung des Textes. Die Formulierung «…aufgrund von Geschlecht, geschlechtlicher Orientierung…» wurde dabei durch folgende Passage ersetzt: «…aufgrund von Geschlecht, Alter, sexueller Orientierung und Geschlechtsidentität».
Eine Posse
Da staunt der Laie! Nach fünf Jahren stämpfele und täubele hat die Ratslinke ihren sinnfreien Vorstoss also doch noch durchgebracht. Dass aus der ursprünglichen Ausländer- und Integrationsmotion aber etwas ganz anderes herausgekommen ist, nämlich eine astreine Gender-Bestimmung, scheint dabei niemanden zu stören. Auch nicht, dass bislang noch nie ein solcher Problemfall im Personalwesen der Stadt Zürich verzeichnet worden ist.
Eine Posse sondergleichen. Aber das kommt davon, wenn man Rot-Grün wählt. Oder ging der Schuss der selbstgefühlten Gutmenschen gar nach hinten los? «Eigentlich sollten wir uns jetzt alle bei den Linken und Grünen bedanken», bemerkte Roger Liebi sarkastisch. Denn laut diesem revidierten Personalrecht müsste die Stadt Zürich ab jetzt konsequent Schweizer und Protestanten fördern, denn diese Bevölkerungsgruppen stellen in Bezug auf ihre Herkunft und Religionszugehörigkeit inzwischen eine Minderheit in der Stadt Zürich dar.
Artikel erschienen am 03.02.2012 im «Der Zürcher Bote»