Roland Scheck

Fussgänger zum Abschuss freigegeben

Es ist hinlänglich bekannt, dass die grüne Vorsteherin des Tiefbaudepartements den Motorisierten Individualverkehr um jeden Preis aus der Stadt verdrängen will.

Nach ihren ideologischen Wertvorstellungen sind Autofahrer schlechte Menschen und alle übrigen Verkehrsteilnehmer - insbesondere die Velofahrer - gute Menschen. Dass der Stadtrat aber bereit ist, zur Privilegierung des Veloverkehrs auch gegen Fussgänger vorzugehen und diese zu gefährden, ist ein neuer Tiefpunkt in der städtischen Verkehrspolitik.

Behinderung des Autoverkehrs
Die Graphik zeigt einen Ausschnitt aus dem Strassenbauprojekt Riedtlistrasse im Zürcher Stadtkreis 6.

Plan_Kaphaltestelle_Scheuchzerstrasse_zoom.jpg

Obwohl bei der Haltestelle Scheuchzerstrasse genügend Verkehrsfläche für eine Busbucht vorhanden wäre, baut die Stadt eine Kaphaltestelle mit dem Ziel, den Motorisierten Individualverkehr zu behindern. Durch die auf der Fahrbahn liegende Kaphaltestelle wird bewirkt, dass die Autos den Bus nicht überholen können und hinter dem haltenden Bus warten müssen, bis er wieder losfährt. Den viel langsameren Velos soll diese Schikane aber selbstverständlich erspart bleiben, denn sie sind ja nach rot-grüner Anschauung die guten Verkehrsteilnehmer. Die Stadt plant deshalb, den Veloverkehr kurz vor der Haltestelle Scheuchzerstrasse von der Fahrbahn zu nehmen und direkt in den Haltestellenbereich hineinzuführen. Der Plan zeigt offensichtlich, dass die Velofahrer dort unweigerlich auf die wartendenden sowie ein- und aussteigenden Fussgänger treffen werden. Daran wird auch die wirkungslose Markierung auf dem Trottoir nichts ändern, welche den Veloverkehr um die Wartehalle herum leiten soll. Bekanntlich kennen Velofahrer, die sich selbstgefühlt für bessere Menschen halten, keine Verkehrsregeln.

Gefährdung von Fussgängern
Dieser Plan ist Ausdruck rot-grünen Gedankenguts. Dass dieses auch vor der wissentlichen Gefährdung von Fussgängern nicht Halt macht, ist bedenklich. Zu denken gibt aber auch, dass der Kanton das städtische Tiefbauamt einfach so gewähren lässt. Denn die Riedtlistrasse ist von übergeordneter Bedeutung, womit der Kanton die Kompetenz hätte, einzuschreiten.

Artikel erschienen am 09.09.2011 im «Der Zürcher Bote»