Am 28. November 2010 stimmen die Stimmbürger
der Stadt Zürich über die teilrevidierte Parkplatzverordnung ab. Sie macht massive, vielerorts auch völlig unnötige Eingriffe ins private Eigentum und erstickt die Stadt Zürich
mit über 350’000 zusätzlichen Veloabstellplätzen. Zudem ist der Kanton zurzeit mit der Revision des übergeordneten kantonalen Bau- und Planungsgesetzes befasst. Bis diese Revision
auf kantonaler Ebene abgeschlossen ist, muss der Erlass einer neuen kommunalen Parkplatzverordnung sistiert werden.
Die städtische Parkplatzverordnung regelt die Parkplatzbereitstellung auf privatem Grund. Sie legt die Mindestanzahl Parkplätze fest, die gemessen an der Nutzfläche einer Liegenschaft zu erstellen sind. Mit der Teilrevision der Parkplatzverordnung werden die bestehenden Bemessungsgrössen nun verschärft mit dem Ziel, massive Einschränkungen des Parkraumangebotes durchzusetzen. So wird beispielsweise die Zahl der zulässigen privaten Abstellplätze durch das Heraufsetzen der massgeblichen Mindestwohnfläche von 100 m2 auf 120 m2 weiter reduziert. Mittelfristig wird damit jeder achte private Autoabstellplatz in der Stadt Zürich wegfallen. In der Folge werden die Mietpreise für private Parkplätze steigen und die Fahrzeughalter gezwungen, ihre Autos auf öffentlichem Grund abzustellen, wo die Stadt Zürich bekanntlich seit Jahren systematisch Parkplätze verschwinden lässt.
Masslosigkeit nach rot-grünem Weltbild
Völlig das Mass verloren ging aber bei den Bestimmungen zu den Veloabstellplätzen. Die Parkplatzverordnung zwingt neu alle Grundeigentümer, gedeckte und diebstahlsichere Veloabstellplätze zu erstellen und zwar pro 40 m2 Wohnfläche einen. Da der durchschnittliche Wohnbedarf einer Person gemäss Statistischem Jahrbuch 41,25 m2 beträgt, macht das für jeden Einwohner der Stadt Zürich – ob jung oder alt und unabhängig davon, ob er tatsächlich ein Velo benützt oder nicht – einen gedeckten Veloabstellplatz. Auch Detailhandel, Dienstleistungs- und Restaurationsbetriebe stellt die Parkplatzverordnung vor unlösbare Probleme. Jedes Geschäft muss pro 160 m2 Verkaufsfläche einen gedeckten und gesicherten Veloabstellplatz in unmittelbarer Nähe des Gebäudeeingangs erstellen. So müsste zum Beispiel allein das Kaufhaus Jelmoli 470 Veloabstellplätze auf seinem privaten Grund bauen! Weiter besagt die Verordnung, dass pro 300 m2 Bürofläche und pro 10 Stühle in einem Restaurant ein gedeckter und gesicherter Veloabstellplatz in unmittelbarer Nähe des Eingangs zu erstellen ist. Man stelle sich nur mal die Situation im Niederdorf vor. Die gemütliche Ausgeh- und Flaniermeile würde durch überdachte Veloabstellplätze dermassen verstellt, dass Fussgängerverkehr gar nicht mehr möglich ist. Durch die überrissenen Bestimmungen der Parkplatzverordnung müssten in der Zürcher Innenstadt Tausende von neuen Veloabstellplätzen errichtet werden – unter enormen Kosten und zulasten von Verkaufs- oder Zirkulationsflächen. Dass dies im Endeffekt zahlreiche Arbeitsplätze kosten wird, ist selbstredend.
Die städtische Parkplatzverordnung regelt die Parkplatzbereitstellung auf privatem Grund. Sie legt die Mindestanzahl Parkplätze fest, die gemessen an der Nutzfläche einer Liegenschaft zu erstellen sind. Mit der Teilrevision der Parkplatzverordnung werden die bestehenden Bemessungsgrössen nun verschärft mit dem Ziel, massive Einschränkungen des Parkraumangebotes durchzusetzen. So wird beispielsweise die Zahl der zulässigen privaten Abstellplätze durch das Heraufsetzen der massgeblichen Mindestwohnfläche von 100 m2 auf 120 m2 weiter reduziert. Mittelfristig wird damit jeder achte private Autoabstellplatz in der Stadt Zürich wegfallen. In der Folge werden die Mietpreise für private Parkplätze steigen und die Fahrzeughalter gezwungen, ihre Autos auf öffentlichem Grund abzustellen, wo die Stadt Zürich bekanntlich seit Jahren systematisch Parkplätze verschwinden lässt.
Masslosigkeit nach rot-grünem Weltbild
Völlig das Mass verloren ging aber bei den Bestimmungen zu den Veloabstellplätzen. Die Parkplatzverordnung zwingt neu alle Grundeigentümer, gedeckte und diebstahlsichere Veloabstellplätze zu erstellen und zwar pro 40 m2 Wohnfläche einen. Da der durchschnittliche Wohnbedarf einer Person gemäss Statistischem Jahrbuch 41,25 m2 beträgt, macht das für jeden Einwohner der Stadt Zürich – ob jung oder alt und unabhängig davon, ob er tatsächlich ein Velo benützt oder nicht – einen gedeckten Veloabstellplatz. Auch Detailhandel, Dienstleistungs- und Restaurationsbetriebe stellt die Parkplatzverordnung vor unlösbare Probleme. Jedes Geschäft muss pro 160 m2 Verkaufsfläche einen gedeckten und gesicherten Veloabstellplatz in unmittelbarer Nähe des Gebäudeeingangs erstellen. So müsste zum Beispiel allein das Kaufhaus Jelmoli 470 Veloabstellplätze auf seinem privaten Grund bauen! Weiter besagt die Verordnung, dass pro 300 m2 Bürofläche und pro 10 Stühle in einem Restaurant ein gedeckter und gesicherter Veloabstellplatz in unmittelbarer Nähe des Eingangs zu erstellen ist. Man stelle sich nur mal die Situation im Niederdorf vor. Die gemütliche Ausgeh- und Flaniermeile würde durch überdachte Veloabstellplätze dermassen verstellt, dass Fussgängerverkehr gar nicht mehr möglich ist. Durch die überrissenen Bestimmungen der Parkplatzverordnung müssten in der Zürcher Innenstadt Tausende von neuen Veloabstellplätzen errichtet werden – unter enormen Kosten und zulasten von Verkaufs- oder Zirkulationsflächen. Dass dies im Endeffekt zahlreiche Arbeitsplätze kosten wird, ist selbstredend.