Dank der SVP wird die Einsicht in Planauflagen für Verkehrsprojekte
massiv vereinfacht. Der Stadtrat hat eine Anfrage positiv beantwortet. Die Pläne werden künftig im Internet publiziert.
Für Planauflagen von Strassenbauprojekten i.S.v. §13 und §16 Strassengesetz besteht heute in der Stadt Zürich keine Internetpublikation, obwohl diese von öffentlichem Interesse wären. Die gängige Praxis ist, dass die Unterlagen während eines bestimmten Zeitraumes, jeweils werktags, im Tiefbauamt zur Einsicht aufgelegt werden. Am 1. September 2010 reichten die SVP-Gemeinderäte Roland Scheck und Martin Bürlimann eine Schriftliche Anfrage ein, in der sie vom Stadtrat wissen wollten, wie er den allgemeinen Nutzen einer Internetpublikation von öffentlichen Planauflagen beurteilt und welche juristischen und technischen Gründe bisher dagegen gesprochen haben.
Die Antwort des Stadtrats vom 1. Dezember 2010 erstaunt positiv. Er beurteilt den Nutzen des Internets in diesem Bereich nicht nur als hoch, sondern kündigt darüber hinaus auch gleich an, dass er zu Beginn des neuen Jahres eine entsprechende Internetplattform aufschalten und die gemäss §13 bzw. §16 StrG aufzulegenden Unterlagen publizieren wird.
Der rot-grüne Stadtrat hat also tatsächlich einen Vorstoss der SVP als «gut» befunden und beantwortet diesen gleich mit der Ankündigung einer fertig realisierten Lösung.
Für die Kreisparteien eröffnet sich ab dem neuen Jahr nun die Chance, sich intensiver in die Mitwirkungs- und Planfestsetzungsverfahren von Strassenbauprojekten einzubringen, da der zeitaufwändige Gang auf das Tiefbauamt zur Planeinsicht inskünftig entfällt. Eine hartnäckige Intervention der SVP bei Strassenbauprojekten ist bitter nötig, denn das Tiefbauamt unter der Leitung der rot-grünen Stadträtin Genner arbeitet mit seiner autofeindlichen Verkehrspolitik mit Hochdruck an der Demontage des städtischen Verkehrssystems.
Artikel erschienen am 17.12.2010 im «Der Zürcher Bote»
Für Planauflagen von Strassenbauprojekten i.S.v. §13 und §16 Strassengesetz besteht heute in der Stadt Zürich keine Internetpublikation, obwohl diese von öffentlichem Interesse wären. Die gängige Praxis ist, dass die Unterlagen während eines bestimmten Zeitraumes, jeweils werktags, im Tiefbauamt zur Einsicht aufgelegt werden. Am 1. September 2010 reichten die SVP-Gemeinderäte Roland Scheck und Martin Bürlimann eine Schriftliche Anfrage ein, in der sie vom Stadtrat wissen wollten, wie er den allgemeinen Nutzen einer Internetpublikation von öffentlichen Planauflagen beurteilt und welche juristischen und technischen Gründe bisher dagegen gesprochen haben.
Die Antwort des Stadtrats vom 1. Dezember 2010 erstaunt positiv. Er beurteilt den Nutzen des Internets in diesem Bereich nicht nur als hoch, sondern kündigt darüber hinaus auch gleich an, dass er zu Beginn des neuen Jahres eine entsprechende Internetplattform aufschalten und die gemäss §13 bzw. §16 StrG aufzulegenden Unterlagen publizieren wird.
Der rot-grüne Stadtrat hat also tatsächlich einen Vorstoss der SVP als «gut» befunden und beantwortet diesen gleich mit der Ankündigung einer fertig realisierten Lösung.
Für die Kreisparteien eröffnet sich ab dem neuen Jahr nun die Chance, sich intensiver in die Mitwirkungs- und Planfestsetzungsverfahren von Strassenbauprojekten einzubringen, da der zeitaufwändige Gang auf das Tiefbauamt zur Planeinsicht inskünftig entfällt. Eine hartnäckige Intervention der SVP bei Strassenbauprojekten ist bitter nötig, denn das Tiefbauamt unter der Leitung der rot-grünen Stadträtin Genner arbeitet mit seiner autofeindlichen Verkehrspolitik mit Hochdruck an der Demontage des städtischen Verkehrssystems.
Artikel erschienen am 17.12.2010 im «Der Zürcher Bote»