ANFRAGE von Lorenz Habicher (SVP, Zürich) und Roland Scheck (SVP, Zürich) vom 25.08.2014
Geschwindigkeitskontrollen sollen der Verbesserung des Fahrverhaltens und der Erhöhung der Verkehrssicherheit dienen. Unter dem Oberbegriff
Radargeräte sind verschiedene Arten von Messgeräten (Dopplerradar, Laser etc.) zur Geschwindigkeitskontrolle des Strassenverkehrs zusammengefasst. In den letzten Wochen wurde der
Sinn bzw. Unsinn des Kontrollaufwands bzw. Bussen-Regimes, nach Kritiken des Polizistenverbands, auch medial hinterfragt.
In diesem Zusammenhang bitten wir den Regierungsrat um die vollständige Beantwortung folgender Fragen:
KR-Nr. 201/2014
In diesem Zusammenhang bitten wir den Regierungsrat um die vollständige Beantwortung folgender Fragen:
- Welche Gesamtzahl stationärer und mobiler Radaranlagen sind im Kanton Zürich heute in Betrieb? Mit der Bitte um eine tabellarische Aufstellung inkl. Veränderung zur Antwort KR-Nr. 183/2010.
- Bussgelder aus Geschwindigkeitskontrollen werden vom Kanton budgetiert. Welches sind die eingestellten Einzelbeträge von 2010 bis 2015? Mit der Bitte um eine tabellarische Auflistung nach Jahr, Betrag und Veränderung zum Vorjahr.
- Welche Kosten sind für Erneuerung und Unterhalt von Radaranlagen im Zeitraum von 2010 bis 2014 angefallen, welche für 2015 budgetiert?
- Die Kantonspolizei prüfte in Absprache mit dem zuständigen Bundesamt die Durchführung eines Pilotversuchs von Abschnitts-Geschwindigkeitskontrollanlagen auf dem Nationalstrassennetz im Kantonsgebiet. Was ist der heutige Stand dieser Abklärungen? Wo sind Abschnitts-Geschwindigkeitskontrollanlagen vorgesehen oder die Voraussetzungen dafür gegeben?
- Wo (welche genauen Standorte, evtl. mit Karteneintrag zu visualisieren) auf Kantonsstrassen wurden am 01.11.2013, 17.04.2014 und 16.08.2014 Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt? Welcher Bussgeldertrag wurde an diesen drei Stichtagen insgesamt erwirtschaftet?
KR-Nr. 201/2014