POSTULAT von Michael Welz (EDU, Oberembrach), Werner Scherrer (FDP, Bülach) und Roland Scheck (SVP, Zürich) vom 27.10.2014
Der Regierungsrat wird gebeten,
Begründung:
Der Verwaltungsgerichtsentscheid vom April 2014 verlangt im Mediationsverfahren zur Eigentalstrasse eine gesamtheitlich koordinierte Betrachtungsweise. Die Anordnungen für die Benutzung der Eigentalstrasse haben überkommunale Bedeutung und Auswirkungen auf den Verkehrsfluss der Region.
Die Baudirektion brachte sich bisher durch die Fachstelle Naturschutz mit der Präsentation von Naturschutzgutachten in den Findungsprozess ein. In der regierungsrätlichen Antwort KR-Nr. 164/2004 ist ersichtlich, dass das Amt für Verkehr sich um den im regionalen Richtplan verankerten Radweg kümmert.
Bezüglich Verkehrsbelastung, Verkehrsaufkommen und Verkehrsplanung fehlen jegliche Gutachten von Seiten des Kantons und es ist dringend angezeigt, dass der Kanton auch den verkehrsplanerischen Aspekt in den Findungsprozess einbringt.
Die Gemeinden des Embrachertals und die Gemeinde Bassersdorf haben wiederholt das Eingreifen des Regierungsrates gefordert.
KR-Nr. 269/2014
- im Mediationsverfahren zur Eigentalstrasse die Aspekte des Strassenverkehrs und der Verkehrsplanung einzubringen und in der Postulatsantwort darzulegen.
- aufzuzeigen in welcher Form die Baudirektion die zweitinstanzliche Aufsicht gemäss § 40 Strassengesetz und desgleichen der Regierungsrat die Oberaufsicht gemäss § 40 Strassengesetz über die Eigentalstrasse wahrnimmt.
Begründung:
Der Verwaltungsgerichtsentscheid vom April 2014 verlangt im Mediationsverfahren zur Eigentalstrasse eine gesamtheitlich koordinierte Betrachtungsweise. Die Anordnungen für die Benutzung der Eigentalstrasse haben überkommunale Bedeutung und Auswirkungen auf den Verkehrsfluss der Region.
Die Baudirektion brachte sich bisher durch die Fachstelle Naturschutz mit der Präsentation von Naturschutzgutachten in den Findungsprozess ein. In der regierungsrätlichen Antwort KR-Nr. 164/2004 ist ersichtlich, dass das Amt für Verkehr sich um den im regionalen Richtplan verankerten Radweg kümmert.
Bezüglich Verkehrsbelastung, Verkehrsaufkommen und Verkehrsplanung fehlen jegliche Gutachten von Seiten des Kantons und es ist dringend angezeigt, dass der Kanton auch den verkehrsplanerischen Aspekt in den Findungsprozess einbringt.
Die Gemeinden des Embrachertals und die Gemeinde Bassersdorf haben wiederholt das Eingreifen des Regierungsrates gefordert.
KR-Nr. 269/2014