Schriftliche Anfrage von Roland Scheck (SVP) und Mauro Tuena (SVP) vom 29.10.2014
Um die architektonische und städtebauliche Qualität in Zürich sicherzustellen, lässt sich der Stadtrat von einem Baukollegium beraten. Das Gremium,
welches durch den Vorsteher des Hochbaudepartements präsidiert wird, setzt sich aus externen Fachleuten und Mitgliedern der Verwaltung zusammen, die jeweils für vier Jahre gewählt
werden.
Im September 2014 wurde das Baukollegium mit fünf neuen Mitgliedern besetzt. Auffallend ist, dass vier der fünf neuen Mitglieder an ausländischen Fakultäten tätig sind. Dabei handelt es sich um einen Professor an der TU München, einen Institutsleiter an der Universität Stuttgart sowie eine Professorin und einen Professor an der TU Wien.
In diesem Zusammenhang bitten wir den Stadtrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:
GR-Nr. 2014/340
Im September 2014 wurde das Baukollegium mit fünf neuen Mitgliedern besetzt. Auffallend ist, dass vier der fünf neuen Mitglieder an ausländischen Fakultäten tätig sind. Dabei handelt es sich um einen Professor an der TU München, einen Institutsleiter an der Universität Stuttgart sowie eine Professorin und einen Professor an der TU Wien.
In diesem Zusammenhang bitten wir den Stadtrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:
- Wer wählt die Mitglieder des Baukollegiums?
- Wie sieht das Auswahl- und Selektionsverfahren für neue Mitglieder aus?
- Anhand welcher Eignungskriterien werden neue Mitglieder beurteilt?
- Wann, wo und in welcher Form hat eine Ausschreibung stattgefunden?
- Weshalb wurden vier von fünf neuen Mitgliedern ausgewählt, die an ausländischen Fakultäten tätig sind?
- Welchen Nutzen in Bezug auf Zürichs architektonische und städtebauliche Entwicklung verspricht sich der Stadtrat aus der Einberufung von Kommissionsmitgliedern, die an ausländischen Fakultäten tätig sind?
- Wie werden die Mitglieder des Baukollegiums entschädigt? Werden Reisespesen ausgerichtet? Falls ja, nach welchen Richtlinien?
- Weshalb wurden keine Kandidatinnen und Kandidaten berücksichtigt, die an Schweizer Bildungsstätten tätig sind?
GR-Nr. 2014/340