ANFRAGE von Roland Scheck (SVP, Zürich), Cäcilia Hänni-Etter (FDP, Zürich) und Josef Wiederkehr (CVP, Dietikon) vom 23.02.2015
Die Stadt Zürich plant im grossen Stil Tempo 30 einzuführen. Betroffen davon sind auch Kantonsstrassen. Begründet werden diese Temporeduktionen als
Massnahme zur Strassenlärmsanierung an der Quelle. Allerdings kommt die Stadt Zürich selbst zum Schluss, dass die Reduktion von Tempo 50 auf Tempo 30 lediglich ca. 2.5 dB(A)
Lärmsenkung ergibt, was kaum hörbar ist. Eine andere Studie einer Schweizer Fachhochschule kommt gar zum Ergebnis, dass der Nutzen von Lärmsanierungen mittels Tempo 30 nicht
eindeutig nachgewiesen werden kann.
Parallel zu den ausgeschriebenen Tempo 30 Projekten hat das Tiefbauamt der Stadt Zürich lärmarme Beläge im Rahmen einer Testanordnung auf der Überlandstrasse untersucht mit dem Resultat, dass mit modernen Flüsterbelägen Lärmsenkungen von rund 6.0 dB(A) erzielt werden können. Vor diesem Hintergrund sind die Temporeduktionsmassnahmen zusätzlich in Frage zu stellen.
Die ausgeschriebenen Tempo 30 Massnahmen sind derzeit allesamt durch Einsprachen blockiert. Sollte die Stadt Zürich die Verfahren jedoch gewinnen, ist davon auszugehen, dass die Lärmsanierung mittels Tempo 30 eine Signalwirkung für den ganzen Kanton nach sich ziehen wird.
In diesem Zusammenhang bitten wir den Regierungsrat um die Beantwortung folgender Fragen:
Parallel zu den ausgeschriebenen Tempo 30 Projekten hat das Tiefbauamt der Stadt Zürich lärmarme Beläge im Rahmen einer Testanordnung auf der Überlandstrasse untersucht mit dem Resultat, dass mit modernen Flüsterbelägen Lärmsenkungen von rund 6.0 dB(A) erzielt werden können. Vor diesem Hintergrund sind die Temporeduktionsmassnahmen zusätzlich in Frage zu stellen.
Die ausgeschriebenen Tempo 30 Massnahmen sind derzeit allesamt durch Einsprachen blockiert. Sollte die Stadt Zürich die Verfahren jedoch gewinnen, ist davon auszugehen, dass die Lärmsanierung mittels Tempo 30 eine Signalwirkung für den ganzen Kanton nach sich ziehen wird.
In diesem Zusammenhang bitten wir den Regierungsrat um die Beantwortung folgender Fragen:
- Welche Haltung vertritt der Regierungsrat gegenüber Gemeinden, welche Strassenlärmsanierung mittels Tempo 30-Massnahmen betreiben, insbesondere auch auf Kantonsstrassen?
- Wie beurteilt der Regierungsrat die Erkenntnis der Stadt Zürich, dass mit Flüsterbelägen eine effektivere Lärmbekämpfung als mit Tempo 30 Massnahmen möglich ist?
- Bestehen seitens Kanton konkrete Erfahrungen, Untersuchungen oder Tests mit lärmarmen Belägen bzw. Flüsterbelägen. Falls ja, mit welchen Ergebnissen?
- Gibt es zu lärmarmen Belägen Studien von anderen Kantonen oder benachbarten Ländern, welche für den Kanton Zürich verwendbar sind? Falls ja, welche?