Schriftliche Anfrage von Nina Fehr Düsel (SVP) und Roland Scheck (SVP) vom 04.03.2015
Sozialhilfe-Fälle in Schweizer Städten nahmen im letzten Jahr durchschnittlich um 11% zu, dies auch in
Zürich. Das Sozialamt der Stadt Zürich bringt in vielen Fällen Sozialhilfebezügerinnen – und Bezüger (z.B. wenn diese in einer Wohnung nicht tragbar sind) temporär und langfristig
in Hotels und Pensionen unter.
In diesem Zusammenhang bitten wir den Stadtrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:
GR-Nr. 2015/63
In diesem Zusammenhang bitten wir den Stadtrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:
- Welche Rechtsgrundlagen gelten für die Unterbringung von Sozialhilfebezügerinnen und -bezügern durch das Sozialamt der Stadt Zürich in Hotels und Pensionen.
- Gibt es eine gesetzliche Grundlage für langfristige- (monatliche und noch längere-) Unterbringungen von Sozialhilfebezügerinnen und Bezügern in Hotels und Pensionen und wie lautet diese? Gibt es zusätzliche Rechtsgrundlagen für deren Unterbringung in Hotels ausserhalb der Stadt, des Kantons oder im Ausland?
- Wie viele Sozialhilfebezügerinnen und –bezüger waren jeweils am 1.1.2014 und am 1.1.2015 in Hotels und Pensionen in der Stadt Zürich, im Kanton Zürich, in der Schweiz und im Ausland (bitte gesondert auflisten) auf Kosten der Steuerzahler untergebracht?
- Wie lange waren diese Personen in Hotels und Pensionen untergebracht (bitte nach Tagen, Wochen, Monaten und Jahren auflisten)?
- Auf was für durchschnittlichen Kosten pro Person und Tag (Zimmer-/Pensionskosten) belief sich die Unterbringung von Sozialhilfebezügerinnen und –bezügern in Hotels und Pensionen im Jahre 2013 und im Jahr 2014 (bitte gesondert ausweisen)?
- Auf wie viele Franken beliefen sich die von Sozialhilfebezügern und –bezügerinnen verursachten Renovations- und Reinigungskosten in Hotels und Pensionen in den Jahren 2013 und 2014 (bitte gesondert ausweisen) und auf wie viele Franken beliefen sich die von Hotels und Pensionen gesamthaft angemeldeten Kosten für mutmasslich von Sozialhilfebezügern und –bezügerinnen verursachte Schäden?
GR-Nr. 2015/63