MOTION von Nina Fehr Düsel (SVP, Zürich), Marc Bourgeois (FDP, Zürich) und Roland Scheck (SVP, Zürich) vom 26.09.2016
Der Regierungsrat wird beauftragt, eine Rechtsgrundlage vorzulegen, welche die zuständigen Behörden verpflichtet, Hausbesetzungen innert 48 Stunden
nach Anzeige zu räumen.
Begründung:
Hausbesetzungen und rechtsfreie Räume werden in der Stadt Zürich und auch andernorts immer wieder toleriert. Neuestes Beispiel ist das Koch-Areal in Albisrieden. Seit Jahren sorgt rechtsfreier Raum, der von der Stadt Zürich geduldet wird, für unhaltbare Zustände im Quartier. Letztes Jahr sind laut der Stadtpolizei 117 Reklamationen wegen massiver Lärmimmissionen eingegangen, in diesem Jahr sind es bereits 171 Reklamationen: 137 Meldungen gingen telefonisch bei der Stadtpolizei ein und 34 Anzeigen schriftlich beim Stadtrichteramt.
Statt für Ordnung zu sorgen und den rechtswidrigen Zustand zu beenden, hat die Stadt Zürich als Eigentümerin des besetzten Areals zwei direkt angrenzenden Mietern eine städtische Wohnung an einem andern Ort angeboten. Derartige Zustände sind in einem Rechtsstaat unhaltbar; sie sind eine Kapitulation des Rechtsstaates. Zudem sind besetzte Häuser und Liegenschaften zum Teil Ausgangspunkt für gewalttätige Demonstrationen. Die gewaltigen Schäden, wie seinerzeit im besetzten Binz-Areal, zahlen nachher die Steuerzahler.
Stadtrat und Polizeivorstand Richard Wolff legt hier eine «Toleranz» an den Tag, die unter keinem Titel akzeptiert werden kann. So hat er bereits im «Landboten» vom 18. September 2013 gesagt: «Wir brauchen einen unaufgeregten Umgang mit Hausbesetzungen». Ebenso will er Hausbesetzer für die angerichteten Schäden nicht finanziell zur Verantwortung ziehen. Hier muss der Rechtsstaat endlich durchgreifen und konsequent gegen solche Machenschaften vorgehen.
Wenn die Verantwortlichen der Stadt Zürich nicht handeln wollen, so müssen es die kantonalen Behörden und Instanzen tun. Weder in der Stadt Zürich noch im übrigen Kantonsgebiet dürfen rechtsfreie Räume geduldet werden. Sicherheit zu gewährleisten ist die erste Staatsaufgabe.
Daher ist eine gesetzliche Grundlage zu schaffen, welche die Behörden verpflichtet, illegale Besetzungen innert 48 Stunden nach Anzeige zu räumen.
KR-Nr. 298/2016
Begründung:
Hausbesetzungen und rechtsfreie Räume werden in der Stadt Zürich und auch andernorts immer wieder toleriert. Neuestes Beispiel ist das Koch-Areal in Albisrieden. Seit Jahren sorgt rechtsfreier Raum, der von der Stadt Zürich geduldet wird, für unhaltbare Zustände im Quartier. Letztes Jahr sind laut der Stadtpolizei 117 Reklamationen wegen massiver Lärmimmissionen eingegangen, in diesem Jahr sind es bereits 171 Reklamationen: 137 Meldungen gingen telefonisch bei der Stadtpolizei ein und 34 Anzeigen schriftlich beim Stadtrichteramt.
Statt für Ordnung zu sorgen und den rechtswidrigen Zustand zu beenden, hat die Stadt Zürich als Eigentümerin des besetzten Areals zwei direkt angrenzenden Mietern eine städtische Wohnung an einem andern Ort angeboten. Derartige Zustände sind in einem Rechtsstaat unhaltbar; sie sind eine Kapitulation des Rechtsstaates. Zudem sind besetzte Häuser und Liegenschaften zum Teil Ausgangspunkt für gewalttätige Demonstrationen. Die gewaltigen Schäden, wie seinerzeit im besetzten Binz-Areal, zahlen nachher die Steuerzahler.
Stadtrat und Polizeivorstand Richard Wolff legt hier eine «Toleranz» an den Tag, die unter keinem Titel akzeptiert werden kann. So hat er bereits im «Landboten» vom 18. September 2013 gesagt: «Wir brauchen einen unaufgeregten Umgang mit Hausbesetzungen». Ebenso will er Hausbesetzer für die angerichteten Schäden nicht finanziell zur Verantwortung ziehen. Hier muss der Rechtsstaat endlich durchgreifen und konsequent gegen solche Machenschaften vorgehen.
Wenn die Verantwortlichen der Stadt Zürich nicht handeln wollen, so müssen es die kantonalen Behörden und Instanzen tun. Weder in der Stadt Zürich noch im übrigen Kantonsgebiet dürfen rechtsfreie Räume geduldet werden. Sicherheit zu gewährleisten ist die erste Staatsaufgabe.
Daher ist eine gesetzliche Grundlage zu schaffen, welche die Behörden verpflichtet, illegale Besetzungen innert 48 Stunden nach Anzeige zu räumen.
KR-Nr. 298/2016