POSTULAT von Birgit Tognella (SP, Zürich), Ruth Ackermann (CVP, Zürich) und Roland Scheck (SVP, Zürich) vom 05.03.2018
Der Regierungsrat wird beauftragt, sich dafür einzusetzen, dass die
ZVV-Verkaufsstellen Schwamendinger- und Goldbrunnenplatz in der Stadt Zürich weiter betrieben werden.
Begründung:
Auf dem Gebiet der Stadt Zürich existieren aktuell 14 ZVV-Verkaufsstellen, wovon je eine der SBB-Schalter im Hauptbahnhof und eine der ZSG-Schalter am Bürkliplatz sind. Zwei dieser Verkaufsstellen sieht der ZVV nun zur Schliessung vor. Dies könnte im Grundsatz nachvollzogen werden. Dass jedoch ausgerechnet die beiden peripheren obgenannten Verkaufsstellen aufgegeben werden sollen, ist unverständlich und abzulehnen.
Sieben der 14 Verkaufsstellen liegen in der Innenstadt, teils in unmittelbarer Nähe zueinander. Ausserhalb der Zürcher City jedoch ist die Versorgung mit ZVV-Verkaufsstellen schon heute nicht üppig: Eine einzige Verkaufsstelle (Enge) steht über 30'500 Bewohnenden des Stadtkreises 2 zur Verfügung, zwischen dem Bahnhof Schlieren und dem Albisriederplatz existiert für mehrere zehntausend Menschen lediglich die Verkaufsstelle am Bhf. Altstetten, die Einwohnerschaften von Witikon, Hirslanden, Hottingen und Fluntern müssen bis Tiefenbrunnen oder gar ins Stadtzentrum reisen.
Die Verkaufsstelle am Goldbrunnenplatz ist die einzige solche im Stadtkreis 3. Könnte es den Kreis-3-Bewohnenden des Quartieres Sihlfeld allenfalls noch zugemutet werden, ihre Geschäfte an der Verkaufsstelle Albisriederplatz zu erledigen, gilt dies nicht für die 28'000 Einwohnerinnen und Einwohner von Friesenberg und Alt-Wiedikon. Dazu kommt, dass die räumlich sehr enge Verkaufsstelle Albisriederplatz gar nicht in der Lage wäre, zu den Hauptverkaufszeiten deutlich mehr Kundenfrequenz zu übernehmen.
Gleiches gilt für die neu gestaltete Verkaufsstelle im Bahnhof Oerlikon, wo schon heute teils unzumutbar lange Wartezeiten in Kauf genommen werden müssen. In ganz Zürich-Nord, umfassend die Stadtkreise 11 (73'413 Einwohnende) und 12 leben heute über 105'000 Menschen. Es ist undenkbar, dass die einzige zum Verbleib vorgesehene Verkaufsstelle in Zürich-Nord auch Verkaufsstelle für die 31'822 Einwohnerinnen und Einwohner des 12. Stadtkreises würde, zumal die drei Stadtquartiere des Kreis 12 zu den Gebieten gehören, für welche bis 2030 kantonsweite Spitzenwerte im Bevölkerungszuwachs prognostiziert werden: Hirzenbach +56%, Saatlen +43%, Schwamendingen-Mitte +29%. Auch angesichts dieser Perspektiven ist unverständlich, dass hier Infrastruktur ab- statt ausgebaut wird!
Der ZVV-Grundsatz, wonach eine ZVV-Verkaufsstelle innerhalb von 25 Minuten Reisezeit erreichbar sein soll, ist über den ganzen Kanton gesehen nicht falsch. Gleichberechtigt neben diesem Grundsatz wären jedoch die Bevölkerungsdichte, die Anzahl zu versorgender Menschen im Einzugsgebiet einer Verkaufsstelle, die absehbare Bevölkerungsentwicklung und die Kapazitäten der Verkaufsstellen mitzuberücksichtigen. Dies scheint in der Zürcher Innenstadt so gehandhabt zu werden, was richtig ist. In der koordinierten Betrachtung dieser Prinzipien lassen sich jedoch die geplanten Schliessungen der Verkaufsstellen Goldbrunnen- und Schwamendingerplatz nicht aufrechterhalten.
KR-Nr. 62/2018
Begründung:
Auf dem Gebiet der Stadt Zürich existieren aktuell 14 ZVV-Verkaufsstellen, wovon je eine der SBB-Schalter im Hauptbahnhof und eine der ZSG-Schalter am Bürkliplatz sind. Zwei dieser Verkaufsstellen sieht der ZVV nun zur Schliessung vor. Dies könnte im Grundsatz nachvollzogen werden. Dass jedoch ausgerechnet die beiden peripheren obgenannten Verkaufsstellen aufgegeben werden sollen, ist unverständlich und abzulehnen.
Sieben der 14 Verkaufsstellen liegen in der Innenstadt, teils in unmittelbarer Nähe zueinander. Ausserhalb der Zürcher City jedoch ist die Versorgung mit ZVV-Verkaufsstellen schon heute nicht üppig: Eine einzige Verkaufsstelle (Enge) steht über 30'500 Bewohnenden des Stadtkreises 2 zur Verfügung, zwischen dem Bahnhof Schlieren und dem Albisriederplatz existiert für mehrere zehntausend Menschen lediglich die Verkaufsstelle am Bhf. Altstetten, die Einwohnerschaften von Witikon, Hirslanden, Hottingen und Fluntern müssen bis Tiefenbrunnen oder gar ins Stadtzentrum reisen.
Die Verkaufsstelle am Goldbrunnenplatz ist die einzige solche im Stadtkreis 3. Könnte es den Kreis-3-Bewohnenden des Quartieres Sihlfeld allenfalls noch zugemutet werden, ihre Geschäfte an der Verkaufsstelle Albisriederplatz zu erledigen, gilt dies nicht für die 28'000 Einwohnerinnen und Einwohner von Friesenberg und Alt-Wiedikon. Dazu kommt, dass die räumlich sehr enge Verkaufsstelle Albisriederplatz gar nicht in der Lage wäre, zu den Hauptverkaufszeiten deutlich mehr Kundenfrequenz zu übernehmen.
Gleiches gilt für die neu gestaltete Verkaufsstelle im Bahnhof Oerlikon, wo schon heute teils unzumutbar lange Wartezeiten in Kauf genommen werden müssen. In ganz Zürich-Nord, umfassend die Stadtkreise 11 (73'413 Einwohnende) und 12 leben heute über 105'000 Menschen. Es ist undenkbar, dass die einzige zum Verbleib vorgesehene Verkaufsstelle in Zürich-Nord auch Verkaufsstelle für die 31'822 Einwohnerinnen und Einwohner des 12. Stadtkreises würde, zumal die drei Stadtquartiere des Kreis 12 zu den Gebieten gehören, für welche bis 2030 kantonsweite Spitzenwerte im Bevölkerungszuwachs prognostiziert werden: Hirzenbach +56%, Saatlen +43%, Schwamendingen-Mitte +29%. Auch angesichts dieser Perspektiven ist unverständlich, dass hier Infrastruktur ab- statt ausgebaut wird!
Der ZVV-Grundsatz, wonach eine ZVV-Verkaufsstelle innerhalb von 25 Minuten Reisezeit erreichbar sein soll, ist über den ganzen Kanton gesehen nicht falsch. Gleichberechtigt neben diesem Grundsatz wären jedoch die Bevölkerungsdichte, die Anzahl zu versorgender Menschen im Einzugsgebiet einer Verkaufsstelle, die absehbare Bevölkerungsentwicklung und die Kapazitäten der Verkaufsstellen mitzuberücksichtigen. Dies scheint in der Zürcher Innenstadt so gehandhabt zu werden, was richtig ist. In der koordinierten Betrachtung dieser Prinzipien lassen sich jedoch die geplanten Schliessungen der Verkaufsstellen Goldbrunnen- und Schwamendingerplatz nicht aufrechterhalten.
KR-Nr. 62/2018