Roland Scheck

Nicht noch mehr Arbeitslosengelder für Grenzgänger

STANDESINITIATIVE von von Konrad Langhart (SVP, Oberstammheim), Roland Scheck (SVP, Zürich) und Daniel Wäfler (SVP, Gossau) vom 09.07.2018

Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung reicht der Kanton Zürich folgende Standesinitiative ein:
 
Bundesversammlung und Bundesrat stellen sicher, dass die von den Arbeitsministern der  EU-Staaten am 21.06.2018 beschlossenen neuen EU-Regelungen bezüglich Arbeitslosen- Unterstützung für Grenzgänger in der Schweiz keine Anwendung finden. Der jeweilige  Wohnsitzstaat bleibt zuständig für arbeitslose Grenzgänger, die in der Schweiz gearbeitet  haben. Die bisherigen Entschädigungen der Schweizerischen Arbeitslosenversicherung  werden nicht erhöht.
 
Begründung:
Wird einer der 320‘000 in der Schweiz arbeitenden Grenzgänger arbeitslos, ist für ihn nicht  die schweizerische Arbeitslosenversicherung (ALV) zuständig, sondern deren Pendant im  jeweiligen Wohnsitzstaat. Die EU-Arbeitsminister haben nun eine radikale Abkehr von diesem System beschlossen. Zukünftig soll nicht mehr der Wohnstaat des Grenzgängers für die Ausrichtung der Arbeitslosengelder zuständig sein, sondern der Staat, in dem der arbeitslos gewordene Grenzgänger zuletzt gearbeitet hat. Das Staatssekretariat für Migration beziffert die Mehrkosten dafür auf jährlich «mehrere hundert Millionen Franken». Zudem müssten die arbeitslosen Grenzgänger künftig von den RAV in der Schweiz betreut werden. Mit so einer Ausweitung der Sozialleistungen für Ausländer in der Schweiz wird die Masseneinwanderung zusätzlich explodieren und das Missbrauchspotential erhöht. Die hohen Löhne in der Schweiz in Verbindung mit den grosszügigen Sozialleistungen hätten eine noch stärkere Sogwirkung. Die Lohnbeiträge für  Arbeitnehmer und Arbeitgeber müssten markant erhöht werden. Die Schweiz darf eine solche Regelung unter keinen Umständen akzeptieren. Die bisherige Regelung, wonach die ALV einen Teil der Kosten erstattet hat, sich bewährt. Bereits heute bezahlt die Schweiz für arbeitslose Grenzgänger rund 200 Millionen Franken jährlich.
  
KR-Nr. 213/2018