DRINGLICHE ANFRAGE von Brigit Tognella (SP, Zürich), Roland Scheck (SVP, Zürich) und Roland Munz (SP, Zürich) vom 03.12.2018
Im November 2017 musste die Bevölkerung der Stadtzürcher Kreise 3 und 12 aus der Presse erfahren, dass der
ZVV die Verkaufsstellen am Goldbrunnen- und am Schwamendingerplatz auf Ende 2018 schliessen möchte. Diesem Entscheid erwuchs massiv Opposition; unter anderem wurde dem
Regierungsrat eine Petition mit 3‘538 Unterschriften übergeben. Im Kantonsrat (KR) reichten CVP, SP und SVP das Postulat KR-Nr. 62/2018 für den Erhalt dieser Verkaufsstellen ein.
Im Gemeinderat der Stadt Zürich wurden zwischenzeitlich zwei Vorstösse mit analogen Forderungen seitens der SVP und FDP grossmehrheitlich vom Parlament überwiesen.
Die betroffene Quartierbevölkerung wurde Ende August 2018 durch ein offizielles Schreiben des ZVV an die Quartiervereine informiert, dass die Schliessung der beiden ZVV-Verkaufsstellen sistiert werde, bis das Postulat im Kantonsrat behandelt sei.
Am 27. November kommunizierten VBZ und ZVV per Medienmitteilung, dass die Verkaufsstellen nun doch auf Ende 2018 geschlossen würden. Dies stösst allenthalben auf Unverständnis, das Vorgehen wird als skandalös und als Wortbruch bezeichnet.
In diesem Zusammenhang bitten wir um die Beantwortung der folgenden Fragen:
Die betroffene Quartierbevölkerung wurde Ende August 2018 durch ein offizielles Schreiben des ZVV an die Quartiervereine informiert, dass die Schliessung der beiden ZVV-Verkaufsstellen sistiert werde, bis das Postulat im Kantonsrat behandelt sei.
Am 27. November kommunizierten VBZ und ZVV per Medienmitteilung, dass die Verkaufsstellen nun doch auf Ende 2018 geschlossen würden. Dies stösst allenthalben auf Unverständnis, das Vorgehen wird als skandalös und als Wortbruch bezeichnet.
In diesem Zusammenhang bitten wir um die Beantwortung der folgenden Fragen:
- Wie ordnet der Regierungsrat das Schreiben des ZVV an die Quartiervereine vom August 2018 ein, worin mitgeteilt wurde, es werde mit der Schliessung der beiden erwähnten ZVVVerkaufsstellen bis zum Entscheid des KR zugewartet?
- Seit November 2017 argumentiert der ZVV dahingehend, dass die Verkaufsstellen- schliessung indirekt dem Willen des KR entspräche, weil der KR dem ZVV Mittel gekürzt habe, auch wenn bei den Beratungen der Kürzungen nicht explizit von Verkaufsstellen die Rede war. Ist der ZVV in diesem Kontext bereit, bei einer Überweisung des Postulates KR-Nr. 62/2018 die beiden fraglichen Verkaufsstellen zu erhalten, da dies falls eine explizite Aussage des KR direkt auf Erhalt dieser Verkaufsstellen vorliegen würde?
- Welche grundlegend neue Situation hat sich im ZVV seit August 2018 ergeben – die im letzten August nicht hätte erkannt werden können-, so dass der kommunizierte Sistierungsentscheid derart überstürzt hat umgestossen werden müssen, dass keine Zeit zum Dialog mit Kantonsrat und Quartiervereinen gewesen wäre, und wer konkret hat diesen Kurswechsel zu verantworten?
- Warum sind die im August über die Sistierung der Verkaufsstellenschliessung informierten Stellen, namentlich die Quartiervereine, a) nicht beigezogen und b) nicht vorgängig und direkt informiert worden, dass die zuvor versprochene Sistierung aufgehoben wurde?
- Das VBZ-Personal wie auch die Ladenlokalitäten weisen Kündigungsfristen auf. Wurden vor dem ZVV-Sistierungsentscheid im August 2018 bereits Kündigungen ausgesprochen? Wurden diese allenfalls nach dem Sistierungsentscheid wieder zurückgenommen? Oder wurden solche zwischen Sistierungsentscheid und dem 27. November 2019 vorgenommen?
- Angesichts des erwähnten Wortbruchs betreffend Sistierung der Schliessungen: Wie stellt man sich seitens des ZVV vor, dass die politischen Vertretungen in Gemeinde- und Kantonsparlamenten sowie die Quartier- und Ortsvereine inskünftig auf die Gültigkeit von Aussagen und Entscheiden des ZVV vertrauen können?
- Welche Mehrkosten veranschlagt der ZVV, wenn die per Ende 2018 geschlossenen Verkaufsstellen nach allfälliger Überweisung des Postulates KR-Nr. 62/2018 wieder neu aufgebaut werden müssen?