Roland Scheck

Vereinheitlichung Amtsdauer Präsidien der obersten Gerichte

ANFRAGE von Tobias Mani (EVP, Wädenswil), Esther Meier (SP, Zollikon) und Roland Scheck (SVP, Zürich) vom 17.06.2019

Wohl als erste Parlamentarier im Kanton Zürich machen die Fragestellenden hiermit vom neuen parlamentarischen Anfragerecht an die Gerichte Gebrauch.
 
Im Kanton Zürich gibt es drei oberste Gerichte: Das Obergericht, das Verwaltungsgericht  und das Sozialversicherungsgericht. Die Amtsdauer der Präsidien dieser Gerichte ist unterschiedlich lange, nämlich 4 Jahre beim Obergericht, 3 Jahre beim Verwaltungsgericht und 2 Jahre beim Sozialversicherungsgericht. Eine unmittelbare Wiederwahl kommt in der Praxis nicht vor.  
 
Aus Sicht der Fragesteller ist insbesondere die Amtszeit von zwei Jahren am Sozialversicherungsgericht sehr kurz bemessen. Eine kurze Amtszeit ist für eine starke, nachhaltige Führung eher abträglich. Der Verzicht auf eine Wiederwahlmöglichkeit führt zudem dazu, dass insbesondere am Sozialversicherungsgericht die gleichen Personen mehrmals mit Unterbrüchen zur Präsidentin bzw. zum Präsidenten gewählt werden. Im Weiteren stehen die drei Gerichtsvorsitzenden in regem Kontakt zum Kantonsrat, insbesondere zur Justizkommission. Häufige Wechsel auf Seiten der Gerichte führen zu wenig Kontinuität in den Beziehungen, zumal auch im Rat bzw. in den Kommissionen immer wieder neue Leute in  der Verantwortung stehen.  
 
In diesem Zusammenhang ersuchen wir die Gerichte höflich um die Beantwortung der folgenden Fragen:
 
  1. Wie lassen sich die unterschiedlichen Amtsdauern erklären? Wie sieht die Historie aus? Gab es in den letzten Jahren Änderungen oder Anpassungsbestrebungen? 
  2. Wie sieht die Praxis betreffend Wiederwahl aus? Was sind die Gründe dafür? 
  3. Welches sind die die Vor- und Nachteile von kurzen bzw. langen Amtsdauern aus Sicht der Gerichte? 
  4. Was wäre die optimale Länge der Amtsdauer aus Sicht der einzelnen Gerichte? 
  5. Besteht die Möglichkeit, dass sich die drei obersten Gerichte auf eine «best practice» bezüglich Amtsdauer und Wiederwahlmöglichkeit einigen und entsprechende Anpassungen vornehmen? Wenn ja, wie sieht diese aus, wenn nein, warum nicht?