ANFRAGE von Roland Scheck (SVP, Zürich) und Lorenz Habicher (SVP, Zürich) vom 7. März 2022
Seit dem 13. Februar 2022 unterbrechen die VBZ anlässlich von Fussballspielen den Betrieb der Linien 2, 3 und 31 rund um das Stadion Letzigrund. Die
VBZ begründen diesen Entscheid als «Sicherheitsmassnahme». Offenbar sieht sich die Stadt Zürich nicht mehr in der Lage, die Sicherheit der Fahrgäste und des Fahrpersonals während
den ordentlichen Betriebszeiten zu garantieren.
Mit den Einschränkungen werden grosse Teile der Quartiere Albisrieden und Altstetten vom öffentlichen Verkehr abgeschnitten. In Albisrieden und Altstetten wohnen über 50'000 Personen und alleine in Altstetten kommen 40'000 Arbeitsplätze hinzu.
Die Empfehlung der VBZ an die Fahrgäste von und nach Albisrieden und Altstetten, rund um das Spielende Fahrten in diesem Bereich zu vermeiden, sind nicht nachvollziehbar. Dem Grossteil der Bevölkerung sind die Daten und Uhrzeiten der Fussballspiele und die damit verbundenen Einschränkungen des VBZ-Angebots nicht bekannt. So müssen Fahrgäste ad hoc umständliche Alternativrouten - sofern überhaupt möglich - suchen.
In diesem Zusammenhang bitten wir den Regierungsrat um Beantwortung folgender Fragen.
Mit den Einschränkungen werden grosse Teile der Quartiere Albisrieden und Altstetten vom öffentlichen Verkehr abgeschnitten. In Albisrieden und Altstetten wohnen über 50'000 Personen und alleine in Altstetten kommen 40'000 Arbeitsplätze hinzu.
Die Empfehlung der VBZ an die Fahrgäste von und nach Albisrieden und Altstetten, rund um das Spielende Fahrten in diesem Bereich zu vermeiden, sind nicht nachvollziehbar. Dem Grossteil der Bevölkerung sind die Daten und Uhrzeiten der Fussballspiele und die damit verbundenen Einschränkungen des VBZ-Angebots nicht bekannt. So müssen Fahrgäste ad hoc umständliche Alternativrouten - sofern überhaupt möglich - suchen.
In diesem Zusammenhang bitten wir den Regierungsrat um Beantwortung folgender Fragen.
- Inwiefern wurden diese durch die VBZ beschlossenen Einschränkungen des ÖV-Angebots mit dem ZVV abgesprochen?
- Falls gemäss Frage 1 eine Absprache stattgefunden hat: Gab der ZVV für diese Einschränkungen sein Einverständnis? Falls ja, mit welcher Begründung?
- Falls gemäss Frage 1 der ZVV nicht involviert war: Unter welchen Voraussetzungen dürfen Gemeinden eigenmächtig den ZVV-Fahrplan ändern?
- Wie beurteilt der Regierungsrat die Erfüllung des Transportauftrags durch die VBZ vor dem Hintergrund dieser Netzunterbrüche?
- Welche finanziellen Konsequenzen ergeben sich aus der Tatsache, dass die Betreiberin VBZ das ÖV-Angebot einschränkt?
- Welche alternativen Massnahmen sieht der Regierungsrat, um die Sicherheit der Fahrgäste und des Fahrpersonals anlässlich von Fussballspielen zu garantieren und die Einschränkungen im ÖV-Netz möglichst schnell wieder rückgängig zu machen?
- Kann die Sicherheitsdirektion des Kantons die Stadt Zürich in irgendeiner Form unterstützen, damit diese die Sicherheit im öffentlichen Verkehr anlässlich von Fussballspielen aufrecht erhalten kann?