ANFRAGE von Christoph Marty (SVP, Zürich) und Roland Scheck (SVP, Zürich) vom 26. Juni 2023
Mit einer Medienmitteilung vom 16. Juni 2023 verkündet die Stadt Zürich, Tiefbauamt, dass die Stadt Zürich im Bereich der
Löwenstrasse, Abschnitt Löwenplatz bis Bahnhofplatz, die Fahrspuren neu aufteilen wird. Dabei soll ein bis zu drei Meter breiter Velostreifen markiert werden. Dieser Velostreifen
wird zulasten einer Fahrspur des MIV bis Ende 2023 umgesetzt. Bei der Löwenstrasse handelt es sich um eine Kantonsstrasse.
In diesem Zusammenhang wird der Regierungsrat um die Beantwortung folgender Fragen gebeten:
KR-Nr. 234/2023
In diesem Zusammenhang wird der Regierungsrat um die Beantwortung folgender Fragen gebeten:
- Wurde der Kanton bezüglich der geplanten Umsetzung dieser Velomassnahmen kontaktiert?
- Wie hat sich der Kanton zu diesem Vorhaben vernehmen lassen? Wenn nein, warum hat der Kanton keine Stellungnahme abgegeben?
- Gemäss Medienmitteilung rechnet die Stadt Zürich «aufgrund des Projektes mit geringfügigen längeren Wegzeiten für die Autofahrenden». Wie stellt sich der Regierungsrat zu dieser weiteren Behinderung des MIV in der Stadt Zürich?
- Diese Massnahme im Bereich des Löwenplatzes bis zum Bahnhofplatz ist mit der Kantonsverfassung Art. 104 Abs. 2 bis klar unvereinbar. Falls der Regierungsrat der Auffassung ist, dass die Massnahmen trotz eindeutig widersprechender Gesetzeslage geduldet sein sollen, bitten wir um entsprechende Begründung. Was unternimmt der Regierungsrat, um die gesetzeswidrige Behinderung des MIV in der Stadt zu verhinden?
KR-Nr. 234/2023