ANFRAGE von Roland Scheck (SVP, Zürich), Peter Schick (SVP, Zürich) und Romaine Rogenmoser (SVP, Bülach) vom 8. Juli 2024
Die Stadt Zürich hat im Rahmen einer Medienmitteilung sowie einer Informationsveranstaltung für die Bevölkerung verlauten
lassen, dass sie verkehrliche Massnahmen auf der Thurgauerstrasse vorsieht. Im Bereich des Schulhauses will die Stadt eine Geschwindigkeitsreduktion auf temporär Tempo 30
verfügen, eine verlängerte Grünphase für die Fussgängerquerung sowie einen Begleitdienst für die Kinder einführen. Derzeit läuft zudem die Planung einer provisorischen Passerelle
über die Strasse. Sobald diese realisiert ist, soll der Begleitdienst wieder eingestellt und die Geschwindigkeitsreduktion aufgehoben werden. Ausserdem hat die Stadt Zürich einen
Ausblick auf die zukünftige Gestaltung der Thurgauerstrasse gegeben und einen Spurabbau angekündigt.
In Anbetracht dieser schwerwiegenden Eingriffe in das Verkehrsregime der Thurgauerstrasse stellt sich die Frage, inwiefern der Kanton in das Vorhaben der Stadt Zürich einbezogen wurde.
Wir bitten den Regierungsrat um die Beantwortung folgender Fragen:
KR-Nr. 244/2024
In Anbetracht dieser schwerwiegenden Eingriffe in das Verkehrsregime der Thurgauerstrasse stellt sich die Frage, inwiefern der Kanton in das Vorhaben der Stadt Zürich einbezogen wurde.
Wir bitten den Regierungsrat um die Beantwortung folgender Fragen:
- Ist diese temporäre Geschwindigkeitsreduktion mit dem Kanton abgesprochen? Wenn nein, warum nicht, wenn ja, mit welcher Begründung bzw. auf welcher gesetzlichen Grundlage hat er dieses Vorhaben gutgeheissen?
- Auf der Thurgauerstrasse sind die Fussgängerquerungen bereits heute mit Lichtsignalanlagen ausgestattet, womit die Strasse auch von Kindern sicher überquert werden kann. Zudem soll zusätzlich ein Begleitdienst für die Kinder eingerichtet werden. Für eine Geschwindigkeitsreduktion gemäss Art. 108 Signalisationsverordnung (SSV) muss diejenige Massnahme ergriffen werden, welche zweck- und verhältnismässig ist, um das gewünschte Ziel zu erreichen. Reichen aus Sicht des Regierungsrats die vorhandenen Infrastrukturen (Fussgängerstreifen/Lichtsignalanalgen) für einen sicheren Betrieb der Thurgauerstrasse ohne Geschwindigkeitsreduktion nicht aus?
- Gemäss der Stadt Zürich wird ein Fussgängerstreifen mit einer durchgehenden Grünphase umgesetzt und diese von 20 Sekunden auf 28 Sekunden erhöht. Mit dieser Massnahme soll die Querung des Tramtrasses, auf dem das Tram Geschwindigkeiten bis 60 km/h fahren kann, sicher werden. Aus welchen Überlegungen kommt man hingegen zum Schluss, dass die Fahrbahnquerung unter Licht bei einem T50-Regime weniger sicher und deshalb das Tempo des MIV auf 30 km/h zu reduzieren sei?
- Sollte der Regierungsrat der Ansicht sein, dass die vorhandenen Infrastrukturen nicht sicher betrieben werden können, wie steht er zu den vielen, gleichgelagerten Infrastrukturen im Kanton Zürich, ohne zusätzliche Geschwindigkeitsreduktion? Sind diese demzufolge nicht sicher?
- Wer kontrolliert, dass die temporäre Geschwindigkeitsreduktion nach Inbetriebnahme der Passerelle wieder rückgängig gemacht wird?
- Gemäss Plan der Stadt Zürich soll ein Spurabbau für den MIV erfolgen. Sind dem Kanton diese geplanten Massnahmen bekannt?
- Wie stellt sich der Regierungsrat zum geplanten Spurabbau in Zusammenhang mit Art. 104, Abs. 2bis der Kantonsverfassung? Widerspricht der geplante Spurabbau diesem Artikel? Wenn nein, weshalb nicht?
- Gemäss Stadtrat arbeiten die Stadt Zürich und der Kanton Zürich bei Projekten auf Strassen von überkommunaler Bedeutung eng zusammen. Inwiefern ist diese Aussage korrekt? Wie gestaltet sich jeweils eine solche Zusammenarbeit zwischen der Stadt und dem Kanton Zürich? Wie hat die Zusammenarbeit im konkreten Fall der Thurgauerstrasse stattgefunden?
KR-Nr. 244/2024