ANFRAGE von Marion Matter (SVP, Meilen), Roland Scheck (SVP, Zürich) und Domenik Ledergerber (SVP, Herrliberg) vom 31. März 2025
Vergangene Woche hätte sich ein bereits im Jahre 2021 verurteilter Sexualstraftäter wegen des Verdachts auf mehrfache
Vergewaltigung und sexuelle Nötigung vor dem Bezirksgericht Zürich verantworten müssen. Aufgrund dessen, dass sich der Beschuldigte im Ausland befand und sich mittels eines
ärztlichen Attests, er sei «verhandlungsunfähig», entschuldigen liess, wurde der Verhandlungstermin verschoben.
Die Tatsache, dass sich ein bereits zu einem früheren Zeitpunkt verurteilter Beschuldigter trotz offenem Verfahren dieser Schwere ungehindert ins Ausland begeben kann, wirft gene rell Fragen zum Vorgehen und der Praxis der Strafverfolgungsbehörden auf.
Losgelöst vom erwähnten laufenden Verfahren stellen wir dem Regierungsrat folgende Fra gen zum grundsätzlichen Vorgehen der Untersuchungsbehörden:
KR-Nr. 94/2025
Die Tatsache, dass sich ein bereits zu einem früheren Zeitpunkt verurteilter Beschuldigter trotz offenem Verfahren dieser Schwere ungehindert ins Ausland begeben kann, wirft gene rell Fragen zum Vorgehen und der Praxis der Strafverfolgungsbehörden auf.
Losgelöst vom erwähnten laufenden Verfahren stellen wir dem Regierungsrat folgende Fra gen zum grundsätzlichen Vorgehen der Untersuchungsbehörden:
- Wie ist es möglich, dass sich bereits verurteilte Sexualstraftäter trotz hängigem Verfahren ins Ausland absetzen können?
- Bei welchen Strafbeständen werden mutmasslich Beschuldigte mit einer Ausreisesperre belegt?
- Warum wird bei Beschuldigten, welche mehrfach schwerer Sexualdelikte beschuldigt sind und denen mehrjährige Haftstrafen drohen, keine Untersuchungshaft angeordnet, während sich Personen, die sich mutmasslich eines Wirtschaftsdelikts schuldig gemacht haben, mehrere Monate in Untersuchungshaft befinden?
- Wie stellen die Untersuchungsbehörden sicher, dass ärztliche Atteste, welche von ausländischen Medizinern ausgestellt werden, glaubhaft sind und auch dem tatsächlichen gesundheitlichen Zustand der Beschuldigten entsprechen?
- In welchen Fällen erwägen die Strafverfolgungsbehörden das Anordnen eines internationalen Haftbefehls?
KR-Nr. 94/2025