ANFRAGE von Hans-Peter Amrein (SVP, Küsnacht) und Roland Scheck (SVP, Zürich) vom 10.02.2014
Jedes Jahr zahlen Zürcher Firmen den Landeskirchen rund 100 Mio. Franken an Kirchensteuern. Und dies, obwohl Firmen nicht Mitglieder der
Landeskirchen sein können. Es verhält sich damit etwa so, wie wenn die Metzgereien gezwungen wären, an die Vegane Gesellschaft Beiträge zu leisten.
Eine Initiative, über welche die Zürcher Stimmbürger voraussichtlich im Mai 2014 abstimmen können, verlangt, dass Firmen keine Kirchensteuer mehr entrichten müssen. Die Kampagnen-Führung der Gegner der Initiative, unter Leitung der katholischen und der protestantischen Landeskirchen im Kanton Zürich, scheint über fast unbeschränkte Mittel zu verfügen. Trotz fehlender offizieller Verlautbarung des Regierungsrates betreffend definitiven Abstimmungstermin sind ein PR-Büro und eine Werbeagentur mit der Kampagnen-Führung beauftragt und haben ihre Arbeit aufgenommen.
Gemäss dem Gesetz über die politischen Rechte gewährleisten staatliche Organe, «dass die Meinung der Stimmberechtigten zuverlässig und unverfälscht zum Ausdruck gebracht werden kann» (§6 Abs. 1).
Gemäss dem Gesetz über die politischen Rechte (161) können sich staatliche Organe, staatlich beherrschte Unternehmen und Private, die öffentliche Aufgaben erfüllen, «sachlich und mit verhältnismässigem Einsatz von Mitteln an der Meinungsbildung beteiligen, soweit sie von Themen direkt betroffen sind» (§6 Abs. 3).
In diesem Zusammenhang bitten wir den Regierungsrat um die Beantwortung folgender Fragen:
Eine Initiative, über welche die Zürcher Stimmbürger voraussichtlich im Mai 2014 abstimmen können, verlangt, dass Firmen keine Kirchensteuer mehr entrichten müssen. Die Kampagnen-Führung der Gegner der Initiative, unter Leitung der katholischen und der protestantischen Landeskirchen im Kanton Zürich, scheint über fast unbeschränkte Mittel zu verfügen. Trotz fehlender offizieller Verlautbarung des Regierungsrates betreffend definitiven Abstimmungstermin sind ein PR-Büro und eine Werbeagentur mit der Kampagnen-Führung beauftragt und haben ihre Arbeit aufgenommen.
Gemäss dem Gesetz über die politischen Rechte gewährleisten staatliche Organe, «dass die Meinung der Stimmberechtigten zuverlässig und unverfälscht zum Ausdruck gebracht werden kann» (§6 Abs. 1).
Gemäss dem Gesetz über die politischen Rechte (161) können sich staatliche Organe, staatlich beherrschte Unternehmen und Private, die öffentliche Aufgaben erfüllen, «sachlich und mit verhältnismässigem Einsatz von Mitteln an der Meinungsbildung beteiligen, soweit sie von Themen direkt betroffen sind» (§6 Abs. 3).
In diesem Zusammenhang bitten wir den Regierungsrat um die Beantwortung folgender Fragen:
- Auf wie viele Franken beläuft sich das Kampagnenbudget der Landeskirchen?
- Wie viele Steuerfranken enthält das Kampagnenbudget der Landeskirchen?
- Wie stellt der Regierungsrat einen verhältnismässigen Einsatz von Mitteln durch die Landeskirchen an der Meinungsbildung sicher?
- Wie stellt der Regierungsrat sicher, dass kein einziger Steuerfranken von Firmen in das Kampagnenbudget der Landeskirchen einfliesst?
- Welche Sanktionen stehen der Regierung offen, falls die Landeskirchen trotzdem Steuergelder von Firmen in ihre Kampagnen einfliessen lassen und/oder ein Verstoss gegen §6 Abs. 1 und/oder §6 Abs. 2 des Gesetzes über die politischen Rechte offensichtlich ist oder wird?