Roland Scheck

Änderung Strassengesetz

PARLAMENTARISCHE INITIATIVE von Michael Welz (EDU, Oberembrach), Roland Scheck (SVP, Zürich) und Werner Scherrer (FDP, Bülach) vom 09.12.2013
Das Strassengesetz wird folgendermassen ergänzt:

III. Unterhalt und Betrieb
  • § 26. 2 (neu) (Vernachlässigung der Unterhaltspflicht)
    Auf Begehren einer Gemeinde kann die Volkswirtschaftsdirektion in Absprache mit der Baudirektion eine andere Gemeinde nach ihrer Anhörung zum Unterhalt und zur Sanierung einer Strasse verpflichten, wenn dies für die ansprechende Gemeinde un-erlässlich und für die angesprochene Gemeinde zumutbar ist.
  • § 26 Abs. 2 wird zu 3.
 
Begründung:
Bei Neubauten von Strassen kann die Baudirektion aufgrund § 11 des Strassengesetzes bei Uneinigkeit der betroffenen Gemeinden einschreiten.
Vernachlässigt oder unterlässt eine Gemeinde den Unterhalt einer Verbindungsstrasse zweier oder mehrerer Gemeinden, kann der Kanton aus verkehrsplanerischer sowie bau-technischer Sicht keinen Einfluss nehmen.
Bei Uneinigkeit der Gemeinden sollen nicht in erster Linie die Gerichte entscheiden, sondern der Regierungsrat die Oberaufsicht wahrnehmen, wobei auch der Volkswille der betroffenen Bevölkerung berücksichtigt werden soll.

Dem verkehrsplanerischen Aspekt kommt eine wichtige Bedeutung zu, da die Vernachlässigung der Unterhaltspflicht im schlimmsten Fall die Schliessung einer Strasse zur Folge haben kann. Letzteres führt zu einer Verkehrsverlagerung mit weitreichenden Folgen. 

KR-Nr. 363/2013