Schriftliche Anfrage von Thomas Schwendener (SVP) und Roland Scheck (SVP) vom 16.01.2013
In der Stadt Zürich gestaltet
sich das Unterbringen von Asylsuchenden immer schwieriger. Aufgrund der Wohnungsknappheit ist die Stadt inzwischen gezwungen, Asylunterkünfte auch in sanierungsbedürftigen
Liegenschaften, Zivilschutzanlagen und Wohncontainern zu schaffen.
Aus diesem Grund bitten wir den Stadtrat um die Beantwortung folgender Fragen:
Aus diesem Grund bitten wir den Stadtrat um die Beantwortung folgender Fragen:
- Wie viele Asylsuchende muss die Stadt Zürich gemäss Kontingent Bund / Kanton aufnehmen?
- Wie viele Kontingente hat die Stadt Zürich bis heute erfüllt?
- Was geschieht, wenn die Stadt Zürich keine weiteren Unterkünfte mehr zur Verfügung stellen kann und somit die Kontingente nicht mehr erfüllen kann?
- Weshalb wehrt sich der Stadtrat aufgrund der in der Stadt Zürich herrschenden akuten Wohnraumknappheit nicht gegen die Zuteilung von Kontingenten?
- Wie viel Asylsuchende wurden in den letzten fünf Jahren vorläufig aufgenommen?
- Wie viele Asylsuchende wurden in den letzten fünf Jahren definitiv aufgenommen? Und was waren die genauen Gründe für die Aufnahme?
- Wie viele per dato einquartierten Asylsuchenden haben noch keinen Bescheid über die vorläufige bzw. definitive Aufnahme erhalten?
- Gibt es neben ‚vorläufig aufgenommen‘ und ‚definitiv aufgenommen‘ noch weitere Stati und falls ja, wie werden diese bezeichnet und wie viele Asylsuchende wurden in den letzten fünf Jahren diesen Stati zugeteilt?
- Wie viele Asylsuchende sind während des laufenden Verfahrens in den letzten fünf Jahren abgetaucht?
- Werden abgetauchte Asylsuchende auch noch dem Kontingent der Stadt Zürich angerechnet? Falls nein, weshalb nicht? Was ist die Gesetzgebung dazu?
- Wo sind heute in der Stadt Zürich Asylsuchende untergebracht? Bitte um Auflistung der Adressen, Art der Objekte/Liegenschaften (Zivilschutzanlagen, Wohncontainer, Wohnungen, etc.) und Eigentümer (Bund, Kanton, Stadt, Private)
- Wurden Objekte/Liegenschaften, die für eine öffentliche Vermietung zur Verfügung stehen würden, ohne öffentliche Inserierung / Ausschreibung direkt an Asylsuchende bzw. die AOZ vergeben? Falls ja, bitte um Auflistung der betreffenden Objekte, entsprechenden Mietzinsvereinbarungen und Gründen, weshalb dies so praktiziert wurde.
GR-Nr. 2013/20