Schriftliche Anfrage von Mauro Tuena (SVP) und Roland Scheck (SVP) vom 21.09.2011
Anlässlich der gewaltsamen Ausschreitungen in der Nacht von Samstag 17.
September 2011 und Sonntag 18. September 2011 in der Umgebung des Hauptbahnhofs Zürich verhaftete die Polizei insgesamt 91 Personen. 25 Personen waren Minderjährig. 46 volljährige
Personen wurden zudem später der Staatsanwaltschaft zugeführt. Diese haben sich meist wegen Landfriedensbruch, Sachbeschädigungen sowie Gewalt und Drohung gegen Beamte zu
verantworten.
In diesem Zusammenhang bitten wir um die Beantwortung der folgenden Fragen:
GR-Nr. 2011/351
In diesem Zusammenhang bitten wir um die Beantwortung der folgenden Fragen:
- Wie viele der verhafteten 91 Personen sind vorbestraft beziehungsweise aktenkundig? Um welche Art von Vorstrafen beziehungsweise Akteneinträge handelt es sich? Wie alt sind die vorbestraften / aktenkundigen Personen (die Anfragesteller bitten um eine tabellarische Auflistung)?
- Ist der Polizei bekannt, dass sich unter den 91 verhafteten Personen solche befinden, die bereits schon einmal an illegalen Demonstrationen (z. B. 1. Mai Nachdemonstration, etc.) teilgenommen haben? Wenn ja, um wie viele handelt es sich und welches Alter weisen sie auf?
- Konnten einzelnen verhafteten Personen – eventuell auch im Nachhinein – Sachbeschädigungen nachgewiesen werden? Wenn ja, wie vielen und in welchem Umfang?
- Minderjährige, verhaftete Personen müssen von den Erziehungsberechtigten auf der Polizei abgeholt werden. Wurden mit den Erziehungsberechtigten seitens Polizei Gespräche geführt? Wenn ja, wie beurteilt der Stadtrat den Ausgang solcher Gespräche? Wenn nein, warum wurden keine Gespräche geführt?
GR-Nr. 2011/351