Schriftliche Anfrage von Kurt Hüssy (SVP) und Roland Scheck (SVP) vom 29.05.2013
Es ist hinlänglich
bekannt, dass in der Stadt Zürich nicht nur durch bauliche Massnahmen sondern auch mittels Lichtsignalsteuerung Einfluss auf den Verkehrsfluss und damit die Knoten- und
Abschnittskapazitäten genommen wird. Anstatt die Kapazität des Verkehrssystems zu optimieren wird diese durch Lichtsignalanlagen künstlich reduziert.
In diesem Zusammenhang bitten wir den Stadtrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:
GR-Nr. 2013/196
In diesem Zusammenhang bitten wir den Stadtrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:
- Aus welchen Gründen ist in der Stadt Zürich die bestens erprobte «grüne Welle» kaum mehr anzutreffen?
- Weshalb gibt es kaum noch Abschnitte, wo zumindest bei zwei aufeinander folgenden Lichtsignalanlagen die Grünphasen abgestimmt sind?
- Weshalb detektieren viele Lichtsignalsteuerungen nachts und am Sonntag den Verkehr nicht mehr auf den Knotenzufahrten, um rechtzeitig auf grün umzuschalten? (Bemerkung: an zahlreichen Knoten kommt es nachts und am Sonntag vor, dass ein einzelnes Auto angehalten wird und eine ganze Rotphase abwarten muss, obwohl auf den anderen Knotenästen kein Verkehr herrscht).
- Aus welchen Gründen wird der Verkehr häufig durch die Lichtsignalanlagen so gedrosselt, dass die Kapazität eines Knotens/Abschnitts wesentlich kleiner wird als diese ohne Lichtsignalsteuerung wäre?
- Wie viele Staustunden pro Jahr werden in der Stadt Zürich durch die kapazitätshemmende Funktionsweise der Lichtsignalanlagen verursacht?
- Wie hoch schätzt der Stadtrat den jährlichen volkswirtschaftlichen Schaden aufgrund der kapazitätshemmenden Funktionsweise der Lichtsignalanlagen und die dadurch provozierten Staus?
- Welche jährliche Menge Treibstoff wird nach Einschätzung des Stadtrats durch die kapazitätshemmende Funktionsweise der Lichtsignalanlagen nutzlos verbraucht?
- Welche jährliche Menge Schadstoffe entstehen nach Einschätzung des Stadtrats durch die kapazitätshemmende Funktionsweise der Lichtsignalanlagen?
GR-Nr. 2013/196