ANFRAGE von Roland Scheck (SVP, Zürich) und Hans-Peter Amrein (SVP, Küsnacht) vom 16.04.2012
In der
Stadt Zürich obliegt die Verkehrssteuerung durch Lichtsignalanlagen der Dienstabteilung Verkehr des Polizeidepartements. Dabei ist zu beobachten, dass mit der Neuprogrammierung
von Lichtsignalanlagen immer wieder Einfluss auf die Verkehrskapazität genommen wird. Davon betroffen sind insbesondere auch Kantonsstrassen, auf welchen der Verkehr durch die
Lichtsignalsteuerung mehr und mehr dosiert wird. Im Gegensatz zu baulichen Veränderungen am Strassensystem, die einem öffentlichem Planauflageverfahren nach Strassengesetz
unterliegen, hat die Bevölkerung bei der Neuprogrammierung von Lichtsignalanlagen keinerlei Transparenz und Einflussmöglichkeiten.
In diesem Zusammenhang bitten wir den Regierungsrat um die Beantwortung folgender Fragen:
In diesem Zusammenhang bitten wir den Regierungsrat um die Beantwortung folgender Fragen:
- Auf welcher Rechtsgrundlage basiert im Kanton Zürich die Verkehrssteuerung durch Lichtsignalanlagen? Auf welcher Rechtsgrundlage erfolgen Anpassungen an der Programmierung von Lichtsignalanlagen?
- Wie und nach welchem Verfahren wird der Kanton im Rahmen von Neuprogrammierungen von Lichtsignalanlagen auf Kantonsstrassen einbezogen?
- Welches sind die Einflussmöglichkeiten des Kantons bei der Neuprogrammierung von Lichtsignalanlagen durch die Stadt Zürich?
- Wie wurden in der Vergangenheit die Einflussmöglichkeiten durch den Kanton wahrgenommen? Welche konkreten Projekte wurden in den letzten drei Jahren durch den Kanton abgelehnt bzw. zur Überarbeitung an die Stadt Zürich zurückgewiesen?
- Nach welchen Kriterien beurteilt der Kanton die Leistungsfähigkeit im Rahmen der Programmierung von Lichtsignalanlagen? In welchen Fällen erstellt der Kanton eigene Leistungsfähigkeitsgutachten?