ANFRAGE von Roland Scheck (SVP, Zürich) und Hans-Peter Amrein (SVP, Küsnacht) vom 03.03.2014
Die Hallenstadion AG wurde von der Stadt und dem Kanton Zürich finanziell massiv unterstützt. So hat der Stimmbürger der Stadt Zürich im Jahre 2003
31 Mio. Franken an die Sanierung bewilligt und einem 20 Mio. Darlehen sowie einer Beteiligung an der Aktienkapitalerhöhung zugestimmt.
Der Kantonsrat hat im Jahre 2003 ein Darlehen von 20 Mio. Franken sowie einen Beitrag von 1.95 Mio. Franken an die Aktienkapitalerhöhung gesprochen.
Das Hallenstadion und die Hallenstadion AG sind somit massiv von der öffentlichen Hand unterstützt worden, was angesichts der Bedeutung des Hallenstadions für Stadt und Kanton Zürich auch richtig war.
Was hingegen nicht in Ordnung ist, ist die exklusive Vergabe der Ticketrechte für Veranstaltungen im Hallenstadion an den mit Abstand grössten Ticketanbieter Ticketcorner. Dabei ist bemerkenswert, dass Herr S. im Verwaltungsrat der Hallenstadion AG und gleichzeitig Eigentümer von Ticketcorner ist. Die Wettbewerbskommission (Weko) hat diese Kooperation bisher nicht als wettbewerbswidrig beurteilt. Nun hat aber das Bundesgericht zwei Konkurrenten von Ticketcorner die Beschwerdebefugnis erteilt, und es bestehen gute Chancen, dass demnächst das Bundesverwaltungsgericht deren Beschwerden gegen den Weko-Entscheid gutheisst. Offenbar soll diese Partnerschaft, welche ursprünglich bis 2013 fixiert wurde, nun verlängert werden, so dass sich an der Praxis trotz dieser Konstellation nichts ändern wird. So werden andere Ticketanbieter nach wie vor diskriminiert.
In diesem Zusammenhang bitten wir den Regierungsrat um die Beantwortung folgender Fragen:
Der Kantonsrat hat im Jahre 2003 ein Darlehen von 20 Mio. Franken sowie einen Beitrag von 1.95 Mio. Franken an die Aktienkapitalerhöhung gesprochen.
Das Hallenstadion und die Hallenstadion AG sind somit massiv von der öffentlichen Hand unterstützt worden, was angesichts der Bedeutung des Hallenstadions für Stadt und Kanton Zürich auch richtig war.
Was hingegen nicht in Ordnung ist, ist die exklusive Vergabe der Ticketrechte für Veranstaltungen im Hallenstadion an den mit Abstand grössten Ticketanbieter Ticketcorner. Dabei ist bemerkenswert, dass Herr S. im Verwaltungsrat der Hallenstadion AG und gleichzeitig Eigentümer von Ticketcorner ist. Die Wettbewerbskommission (Weko) hat diese Kooperation bisher nicht als wettbewerbswidrig beurteilt. Nun hat aber das Bundesgericht zwei Konkurrenten von Ticketcorner die Beschwerdebefugnis erteilt, und es bestehen gute Chancen, dass demnächst das Bundesverwaltungsgericht deren Beschwerden gegen den Weko-Entscheid gutheisst. Offenbar soll diese Partnerschaft, welche ursprünglich bis 2013 fixiert wurde, nun verlängert werden, so dass sich an der Praxis trotz dieser Konstellation nichts ändern wird. So werden andere Ticketanbieter nach wie vor diskriminiert.
In diesem Zusammenhang bitten wir den Regierungsrat um die Beantwortung folgender Fragen:
- Gemeinwesen haben besonders darauf zu achten, dass sich ihre Unternehmen möglichst wettbewerbsneutral verhalten und der Wettbewerb gefördert wird. Ist der Kanton Zürich bereit, als Grossaktionär darauf Einfluss zu nehmen, damit diese wettbewerbsbeschränkende Praxis beendet wird? Wenn nein, warum nicht?
- Erachtet der Kanton Zürich die Vergabepraxis des Hallenstadions als korrekt und wettbewerbsfördernd? Wir bitten um Angabe einer Begründung, sowohl bei der Bejahung wie auch bei der Verneinung der Frage.
- Welchen Vorteil zieht das Hallenstadion aus dieser Partnerschaft, der diese rechtfertigt?
- Wie wurde die Auswahl unter den verschiedenen Ticketanbietern seitens Hallenstadion vorgenommen? Wurde diese ausgeschrieben? Wenn nein, warum nicht?
- Ist der Kanton Zürich damit einverstanden, dass ein Unternehmen, welches in der Vergangenheit wiederholt wegen überrissenen Gebühren von z.B. dem Konsumentenschutz kritisiert wurde, einen exklusiven Zugang zur grössten Veranstaltungshalle hat?
- Was hält der Kanton Zürich davon, dass ein Mitglied des Verwaltungsrates der Hallenstadion AG private Geschäftsinteressen direkt ausnützt, obwohl die Hallenstadion AG als Geniesser von Steuergeldern nicht als gänzlich private Organisation angesehen werden kann?