Schriftliche Anfrage von Roland Scheck (SVP) und Martin Bürlimann (SVP) vom 01.09.2010
Für Planauflagen im Sinne von §13 und §16/17 Strassengesetz besteht heute in der Stadt Zürich keine
Internetpublikation, obwohl diese von öffentlichem Interesse sind. Die gängige Praxis ist, dass die Unterlagen während eines bestimmten Zeitraumes, jeweils werktags, auf dem
Tiefbauamt zur Einsicht aufgelegt werden. Die berufliche oder familiäre Situation eines weiten Teils der Bevölkerung lässt an Werktagen den zeitintensiven Gang auf das Tiefbauamt
nur mit unverhältnismässig grossem Aufwand zu. Die zusätzliche Publikation der Unterlagen im Internet entspricht deshalb einem breit abgestützten Bedürfnis der Bevölkerung. Dem
sehr geringen Aufwand zur Publikation der Unterlagen auf der Website des Tiefbau- und Entsorgungsdepartements stehen folgende Nutzenpotentiale gegenüber:
Wir bitten den Stadtrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:
GR-Nr. 2010/359
- Aufwandreduktion / Zeitersparnis sowohl für die Einsicht nehmende Bevölkerung wie auch für die zuständigen Sachbearbeiter des Departements, welche Besuchern vor Ort als Ansprechpartner zur Verfügung stehen müssen.
- Reduktion des Papier- und Kopieraufwands (Unterlagen können auf dem Tiefbauamt kopiert werden).
- Beitrag zur Reduktion zurückgelegter Wegstrecken auf städtischem Gebiet.
Wir bitten den Stadtrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:
- Bestehen begründete juristische, betriebliche oder technische Einwände, die Unterlagen öffentlicher Planauflagen im Sinne von §13 und §16/17 Strassengesetz im Internet bzw. auf der Website des Tiefbau- und Entsorgungsdepartements zu publizieren (bitte um Auflistung und nähere Erläuterung)?
- Falls gemäss Frage 1 Einwände bestehen: Welche Massnahmen müssten aus Sicht des Stadtrats eingeleitet werden, um diese auszuräumen?
- Ist der Stadtrat bereit, im Sinne einer Sofortmassnahme, die Berichte zu den nicht berücksichtigten Einwendungen aufgrund des Mitwirkungsverfahrens im Sinne von §13 Strassengesetz im Internet bzw. auf der Website des Tiefbau- und Entsorgungsdepartements zu publizieren?
- Wie beurteilt der Stadtrat den allgemeinen Nutzen einer Internetpublikation von Planauflagen?
- Welche Kosten (einmalig und wiederkehrend) würden im Falle einer entsprechenden Realisierung anfallen?
GR-Nr. 2010/359