Schriftliche Anfrage von Roland Scheck (SVP) und Mauro Tuena (SVP) vom 05.03.2014
Ohne das System und dessen
Errungenschaften in Frage zu stellen, beunruhigt das überaus starke Kostenwachstum in allen Bereichen der sozialen Unterstützung. Eine Mehrheit aus SP, Grüne, EVP, CVP und FDP hat
im Februar 2011 im Kantonsrat die Kleinkinderbetreuungsbeiträge (KKBB) per 1. Januar 2013 geändert. Eigentlich war bloss eine Teuerungsanpassung vorgesehen. Gleichzeitig wurden
allerdings weitere «Anpassungen» vorgenommen, u. a. wurde der Betrag auf maximal die dreifache Waisen- und Kinderrente festgelegt, was Fr. 2808.00 entspricht (§ 25 Abs. 3 KJHG)
und in der Folge eine massive Mehrbelastung für die Gemeinden darstellt.
In diesem Zusammenhang bitten wir den Stadtrat um Beantwortung folgender Fragen:
GR-Nr. 2014/61
In diesem Zusammenhang bitten wir den Stadtrat um Beantwortung folgender Fragen:
- Welche Konsequenzen hat dieser Entscheid für die Stadt Zürich und wie hoch ist die finanzielle Belastung?
- Wie viele Personen/Haushalte haben bis 2012 und jetzt 2013 neu aufgrund dieser Änderung neu von den KKBB profitiert?
- Wie sehen die Vergleichszahlen mit anderen Gemeinden aus?
- Wer entscheidet über die Höhe der auszurichtenden Beiträge, bzw. wie werden diese berechnet? Hat die Stadt selber einen Entscheidungsspielraum oder ist das vom Kanton diktiert?
- Wie viel machen die KKBB prozentual in der Rechnung des Sozialdepartements aus?
- Sieht der Stadtrat eine Möglichkeit, wie die Kosten hier eingedämmt werden können? Wenn Ja, mit welchen Massnahmen? Wenn Nein, weshalb nicht?
- Gibt es unberechtigt bezogene Gelder, wie oft kommt dies vor und werden diese zurückverlangt?
- Können nebst der KKBB gleichzeitig noch andere Sozialleistungen bezogen werden? Wenn ja, welche?
- Sind diese Leistungen steuerfrei? Wenn ja, ist das sachlich gerechtfertigt?
GR-Nr. 2014/61