Interpellation von Roland Scheck (SVP) und Mauro Tuena (SVP) vom 05.06.2013
Die Stadtpolizei stellt sich auf den Standpunkt, dass die Räumung eines besetzten
Hauses grundsätzlich unverhältnismässig sei. Für eine Räumung - es sind in Zürich aktuell 30 Liegenschaften besetzt - braucht es laut Stadtpolizei offenbar zwingend gewisse
Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen. Ansonsten rückt die Polizei nicht aus.
In diesem Zusammenhang bitten die Interpellanten den Stadtrat um die Beantwortung folgender Fragen:
GR-Nr. 2013/206
In diesem Zusammenhang bitten die Interpellanten den Stadtrat um die Beantwortung folgender Fragen:
- Weshalb ist die Räumung von besetztem privatem Eigentum unverhältnismässig? Immerhin sind diese Einbrecher illegal im Haus. Wie rechtfertigt der Stadtrat diese Haltung?
- Wie interpretiert der Stadtrat den Tatbestand Hausfriedensbruch in Zusammenhang mit besetzten Liegenschaften?
- Wie schätzt der Stadtrat die Akzeptanz dieser Laissez-faire Politik in der Bevölkerung ein?
- Wer bezahlt bei Hausbesetzungen die Kosten für Heizöl, Wasser, Abwasser, Gas, Strom und Entsorgung?
- Wer bezahlt bei Hausbesetzungen entstandene Schäden an Gebäude und Gebäudeinfrastruktur? Wer wird für die Schäden haftbar gemacht?
- Um was für Leute handelt es sich bei den Besetzern in den aktuell besetzten 30 Häusern? Bitte um Angabe der Wohnorte und Nationalitäten. Gibt es unter den Hausbesetzern auch Asylsuchende und illegal anwesende Personen?
- Wie schätzt der Stadtrat den Handel mit Deliktsgut und Drogen in besetzten Liegenschaften ein?
- In welchem Mass werden bei Hausbesetzern Verstösse gegen die Allgemeine Polizeiverordnung geahndet? Bitte auch um Anführung konkreter Beispiele aus der Vergangenheit.
- In welchem Ausmass werden Gewerbedelikte im Zusammenhang mit besetzten Liegenschaften geahndet? Bitte auch um Anführung konkreter Beispiele aus der Vergangenheit.
- Weshalb legt der Stadtrat in der Beurteilung der «Verhältnis-» bzw. «Unverhältnismässigkeit» nicht denselben Massstab für alle verbotenen Handlungen an? Weshalb ist es aus Sicht des Stadtrats z.B. verhältnismässiger, morgens um 03.00 Uhr bei menschenleerer Strasse und ohne Verkehr ein Fahrzeug, das 3 km/h zu schnell fährt, zu büssen als eine besetzte Liegenschaft zu räumen?
GR-Nr. 2013/206