Motion von Mauro Tuena (SVP) und Roland Scheck (SVP) vom 05.06.2013
Der Stadtrat wird
aufgefordert, die Mitgliedschaft der Stadt Zürich in der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS) auf den nächstmöglichen Zeitpunkt zu kündigen.
Begründung:
Nachdem die Gemeinde Berikon einem renitenten Sozialhilfebezüger, der jegliche Kooperation vermissen liess, die Sozialhilfe verweigerte und das Bundesgericht die Gemeinde zurückpfiff, äusserte sich der Präsident der SKOS in der Öffentlichkeit wohlwollend zum Urteil und fiel damit der Gemeinde Berikon und de facto sämtlichen Mitgliedern der SKOS in den Rücken. Für den Normalbürger, der täglich seinen privaten und staatsbürgerlichen Verpflichtungen nachkommt, sind das Urteil des Bundesgerichtes und der Kommentar des SKOS-Präsidenten ein Hohn. Die Stadt Rorschach SG sowie die Stadt Dübendorf ZH haben aus diesem Vorfall bereits die Konsequenzen gezogen und die Mitgliedschaft in der SKOS gekündigt. Weitere Gemeinden und Städte überlegen sich den gleichen Schritt.
Eine Kündigung der Mitgliedschaft wird in rechtlicher Hinsicht für die Stadt Zürich zwar ohne Bedeutung sein, da sich sowohl der Kanton Zürich bzw. das Sozialhilfegesetz als auch die Gerichte vorderhand weiterhin an den Empfehlungen der SKOS orientieren werden. Ein Austritt der Stadt Zürich aus der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe und eine Solidarisierung mit den Städten Rorschach und Dübendorf sowie anderen Gemeinden und Städten in der Schweiz, die nicht Mitglied der Konferenz sind, würde aber ein deutliches Zeichen setzen.
GR-Nr. 2013/203
Begründung:
Nachdem die Gemeinde Berikon einem renitenten Sozialhilfebezüger, der jegliche Kooperation vermissen liess, die Sozialhilfe verweigerte und das Bundesgericht die Gemeinde zurückpfiff, äusserte sich der Präsident der SKOS in der Öffentlichkeit wohlwollend zum Urteil und fiel damit der Gemeinde Berikon und de facto sämtlichen Mitgliedern der SKOS in den Rücken. Für den Normalbürger, der täglich seinen privaten und staatsbürgerlichen Verpflichtungen nachkommt, sind das Urteil des Bundesgerichtes und der Kommentar des SKOS-Präsidenten ein Hohn. Die Stadt Rorschach SG sowie die Stadt Dübendorf ZH haben aus diesem Vorfall bereits die Konsequenzen gezogen und die Mitgliedschaft in der SKOS gekündigt. Weitere Gemeinden und Städte überlegen sich den gleichen Schritt.
Eine Kündigung der Mitgliedschaft wird in rechtlicher Hinsicht für die Stadt Zürich zwar ohne Bedeutung sein, da sich sowohl der Kanton Zürich bzw. das Sozialhilfegesetz als auch die Gerichte vorderhand weiterhin an den Empfehlungen der SKOS orientieren werden. Ein Austritt der Stadt Zürich aus der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe und eine Solidarisierung mit den Städten Rorschach und Dübendorf sowie anderen Gemeinden und Städten in der Schweiz, die nicht Mitglied der Konferenz sind, würde aber ein deutliches Zeichen setzen.
GR-Nr. 2013/203