ANFRAGE von Hans-Peter Amrein (SVP, Küsnacht) und Roland Scheck (SVP, Zürich)
Krisen und
Katastrophen (grössere regionale und nationale Stromausfälle, verseuchtes Wasser, Erdbeben, atomare Unfälle, Kriege etc.) werden nicht mit Vorwarnzeit angesagt.
Gemäss den gesetzlichen Vorgaben muss jedem Haushalt im Kanton Zürich durch die Gemeinde ein Schutzraum zugewiesen sein. Alle fünf Jahre muss die Zuweisungsplanung in den Gemeinden aktualisiert werden.
Während in den einen Gemeinden des Kantons jeder Haushalt regelmässig und bei Aktualisierung/Mutation über den zugewiesenen Schutzraum brieflich informiert wird, beschränken sich andere Gemeinden darauf, ihre Schutzraumzuweisungsplanung online (und sogar ohne Backup), elektronisch zu verwalten. Gewisse Gemeinden scheinen auch darauf zu verzichten, die aktuelle Schutzraumzuweisungsplanung in Papierform auszudrucken und sicher aufzubewahren. Es scheint sogar Gemeinden zu geben, welche auf die vorgeschriebene, im Fünfjahresrythmus zu erfolgende Aktualisierung der Schutzraumzuweisungsplanung verzichten.
In diesem Zusammenhang bitten wir den Regierungsrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:
Gemäss den gesetzlichen Vorgaben muss jedem Haushalt im Kanton Zürich durch die Gemeinde ein Schutzraum zugewiesen sein. Alle fünf Jahre muss die Zuweisungsplanung in den Gemeinden aktualisiert werden.
Während in den einen Gemeinden des Kantons jeder Haushalt regelmässig und bei Aktualisierung/Mutation über den zugewiesenen Schutzraum brieflich informiert wird, beschränken sich andere Gemeinden darauf, ihre Schutzraumzuweisungsplanung online (und sogar ohne Backup), elektronisch zu verwalten. Gewisse Gemeinden scheinen auch darauf zu verzichten, die aktuelle Schutzraumzuweisungsplanung in Papierform auszudrucken und sicher aufzubewahren. Es scheint sogar Gemeinden zu geben, welche auf die vorgeschriebene, im Fünfjahresrythmus zu erfolgende Aktualisierung der Schutzraumzuweisungsplanung verzichten.
In diesem Zusammenhang bitten wir den Regierungsrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:
- Wie stellt der Regierungsrat sicher, dass die Gemeinden des Kantons Zürich innert nützlicher und kürzester Zeit angewiesen werden, ihre Schutzraumzuweisungsplanung sicher und in Papierform aufzubewahren und im Fünfjahresrythmus, wie gesetzlich vorgeschrieben, zu aktualisieren?
- Wie stellt der Regierungsrat sicher, dass alle Haushalte im Kanton durch ihre Gemeinden innert nützlicher und kürzester Frist über ihre Schutzraumzuweisung informiert sind?
- Wie stellt der Regierungsrat die periodische Information aller Haushalte über die Schutzraumzuweisung und deren Mutationen sicher?
- Wie stellt der Regierungsrat sicher, dass der Bevölkerung des Kantons Zürich im Notfall innert kürzester Zeit ein Schutzplatz zugewiesen werden kann?
- Ist sich der Regierungsrat der vorgenannten Defizite bewusst und wie und innert welcher Frist stellt er sicher, dass diese behoben werden und dass es nicht zu Unterlassungen kommen kann?