ANFRAGE von Hans-Peter Amrein (SVP, Küsnacht) und Roland Scheck (SVP, Zürich)
Das
Bevölkerungsschutzgesetz soll sicherstellen, dass in ausserordentlichen Lagen die Grundversorgung, Schutz, Rettung und Betreuung von Menschen und Tieren gewährleistet ist, die
natürlichen Lebensgrundlagen, Kulturgüter und Sachwerte geschützt sind und die Handlungsfähigkeit der Behörden und der öffentlichen Verwaltung gewährleistet ist. Die Gemeinden
haben sich in angemessener Weise auf ausserordentliche Lagen vorzubereiten und Führungsorgane zu bestellen. Um diese Vorgaben zu erfüllen, sind in den Gemeinden, und bei kleineren
Gemeinden gemeindeübergreifend, sogenannte Katastrophenstäbe geschaffen worden.
Nun muss leider festgestellt werden, dass die Leitung dieser Stäbe vielerorts in Händen von Personen liegt, welche im Falle von Krisen und Katastrophen prioritär andernorts eingesetzt sind (Polizeioffiziere und -unteroffiziere, dienstleistende Offiziere der Armee, Kaderangestellte von kantonalen Stellen, welche im Krisenfall sofort zum Einsatz kommen).
In diesem Zusammenhang bitten wir den Regierungsrat um die Beantwortung folgender Fragen:
Nun muss leider festgestellt werden, dass die Leitung dieser Stäbe vielerorts in Händen von Personen liegt, welche im Falle von Krisen und Katastrophen prioritär andernorts eingesetzt sind (Polizeioffiziere und -unteroffiziere, dienstleistende Offiziere der Armee, Kaderangestellte von kantonalen Stellen, welche im Krisenfall sofort zum Einsatz kommen).
In diesem Zusammenhang bitten wir den Regierungsrat um die Beantwortung folgender Fragen:
- Ist sich der Regierungsrat bewusst, dass eine grössere Anzahl von Katastrophenstäben in Kanton und Gemeinden aufgrund von Doppelmandaten von Mitgliedern der Leitung solcher Stäbe im Krisen- und Katastrophenfall nur bedingt oder nicht funktionsfähig sind?
- Ist sich der Regierungsrat der vorgenannten Defizite bewusst und wie und innert welcher Frist stellt er sicher, dass diese behoben werden und es nicht mehr zu solchen Situationen kommen kann?
KR-Nr. 91/2013