Schriftliche Anfrage von Roland Scheck (SVP) und Martin Bürlimann (SVP) vom 18.05.2011
Bei öffentlichen Planauflagen im
Sinne von §13 und §16/17 Strassengesetz ist es Usanz, die Pläne im Massstab 1:200 aufzulegen. Immer wieder ist jedoch festzustellen, dass einzelne Strassenbauprojekte in
Abweichung zur Usanz im Massstab 1:500 ausgefertigt sind (Beispiele: Rotbuchstrasse Abschnitt Rötelstrasse bis Schaffhauserplatz, Lagerstrasse). Dieser grobe Massstab bereitet der
Einsicht nehmenden Bevölkerung im Rahmen von Mitwirkungs- und Planfestsetzungsverfahren Mühe, die erforderlichen Details aus den Plänen herauszulesen. Insbesondere ist auch die
Ermittlung bzw. der Nachvollzug der Parkplatzbilanz bei einem Massstab von 1:500 nahezu unmöglich.
In diesem Zusammenhang bitten wir den Stadtrat um die Beantwortung der
folgenden Fragen:
- Aus welchen Gründen werden einzelne öffentliche Planauflagen in Abweichung zur Usanz im Massstab 1:500 ausgefertigt?
- Nach welchen Kriterien entscheidet das Tiefbauamt der Stadt Zürich die Anwendung des jeweiligen Massstabs für öffentliche Planauflagen?
- Von welchen externen Planungs- und Projektierungspartnern stammen die von der Usanz abweichenden Pläne im Massstab 1:500 in den Jahren 2009, 2010, 2011 (Bitte um Auflistung der Ingenieurbüros)?
- Weshalb werden in letzter Zeit vermehrt externe Planungs- und Projektierungspartner anstelle hausinterner Spezialisten beigezogen?
- Welches sind die Zuschlags-/Auftragserteilungskriterien für die Wahl des externen Partners zur Projektierung von Strassenbauprojekten?
- Aus welchen Gründen spezifiziert das Tiefbauamt bei der Auftragsvergabe oder Abnahme von Plänen Dritter nicht einen einheitlichen Massstab?
- Aus welchen Überlegungen und aus welcher Absicht beschriftet das Tiefbauamt Pläne, die im Massstab 1:500 gezeichnet sind, mit «1:200» (Beispiel: Planauflage Strassenbauprojekt Lagerstrasse, bis 12.07.2010)?
- Aufgrund welcher Fakten kann der Stadtrat eine Korrelation von Planauflagen im Massstab 1:500 und Strassenbauprojekten, die einen ausserordentlichen, massiven Parkplatzabbau vorsehen (Beispiel: Planauflage Strassenbauprojekt Lagerstrasse, bis 12.07.2010), ausschliessen?
- Ist der Stadtrat der Meinung, dass bei den vergangenen Planauflagen im Massstab 1:500 der Bevölkerung ausreichend Möglichkeit zur fundierten Mitwirkung und Planfestsetzung geboten wurde? Waren Laien aus Sicht des Stadtrats in der Lage, den Parkplatzabbau beim Strassenbauprojekt Lagerstrasse aus den Plänen 1:500 zu erkennen und herauszulesen?
- Welche Schritte unternimmt der Stadtrat inskünftig zur Vereinheitlichung der Massstäbe bei öffentlichen Planauflagen?