Roland Scheck

Richtlinien für den Massstab von Plänen von Strassenbauprojekten im Rahmen öffentlicher Planauflagen

Schriftliche Anfrage von Roland Scheck (SVP) und Martin Bürlimann (SVP) vom 18.05.2011
Bei öffentlichen Planauflagen im Sinne von §13 und §16/17 Strassengesetz ist es Usanz, die Pläne im Massstab 1:200 aufzulegen. Immer wieder ist jedoch festzustellen, dass einzelne Strassenbauprojekte in Abweichung zur Usanz im Massstab 1:500 ausgefertigt sind (Beispiele: Rotbuchstrasse Abschnitt Rötelstrasse bis Schaffhauserplatz, Lagerstrasse). Dieser grobe Massstab bereitet der Einsicht nehmenden Bevölkerung im Rahmen von Mitwirkungs- und Planfestsetzungsverfahren Mühe, die erforderlichen Details aus den Plänen herauszulesen. Insbesondere ist auch die Ermittlung bzw. der Nachvollzug der Parkplatzbilanz bei einem Massstab von 1:500 nahezu unmöglich.
 
In diesem Zusammenhang bitten wir den Stadtrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:
  1. Aus welchen Gründen werden einzelne öffentliche Planauflagen in Abweichung zur Usanz im Massstab 1:500 ausgefertigt?
  2. Nach welchen Kriterien entscheidet das Tiefbauamt der Stadt Zürich die Anwendung des jeweiligen Massstabs für öffentliche Planauflagen?
  3. Von welchen externen Planungs- und Projektierungspartnern stammen die von der Usanz abweichenden Pläne im Massstab 1:500 in den Jahren 2009, 2010, 2011 (Bitte um Auflistung der Ingenieurbüros)?
  4. Weshalb werden in letzter Zeit vermehrt externe Planungs- und Projektierungspartner anstelle hausinterner Spezialisten beigezogen?
  5. Welches sind die Zuschlags-/Auftragserteilungskriterien für die Wahl des externen Partners zur Projektierung von Strassenbauprojekten?
  6. Aus welchen Gründen spezifiziert das Tiefbauamt bei der Auftragsvergabe oder Abnahme von Plänen Dritter nicht einen einheitlichen Massstab?
  7. Aus welchen Überlegungen und aus welcher Absicht beschriftet das Tiefbauamt Pläne, die im Massstab 1:500 gezeichnet sind, mit «1:200» (Beispiel: Planauflage Strassenbauprojekt Lagerstrasse, bis 12.07.2010)?
  8. Aufgrund welcher Fakten kann der Stadtrat eine Korrelation von Planauflagen im Massstab 1:500 und Strassenbauprojekten, die einen ausserordentlichen, massiven Parkplatzabbau vorsehen (Beispiel: Planauflage Strassenbauprojekt Lagerstrasse, bis 12.07.2010), ausschliessen?
  9. Ist der Stadtrat der Meinung, dass bei den vergangenen Planauflagen im Massstab 1:500 der Bevölkerung ausreichend Möglichkeit zur fundierten Mitwirkung und Planfestsetzung geboten wurde? Waren Laien aus Sicht des Stadtrats in der Lage, den Parkplatzabbau beim Strassenbauprojekt Lagerstrasse aus den Plänen 1:500 zu erkennen und herauszulesen?
  10. Welche Schritte unternimmt der Stadtrat inskünftig zur Vereinheitlichung der Massstäbe bei öffentlichen Planauflagen?