ANFRAGE von Roger Bartholdi (SVP, Zürich) und Roland Scheck (SVP, Zürich) vom 18.02.2013
Aufgrund der
Personenfreizügigkeit ist es relativ einfach von einem EU-Land zur Arbeit in die Schweiz und in den Kanton Zürich zu gelangen. Für Bürgerinnen und Bürger der EU-17/EFTA-Staaten
(u.a. Deutschland, Frankreich, Österreich, Italien, Spanien und Portugal) gilt seit dem 1. Juni 2007 die volle Personenfreizügigkeit. Im Falle einer übermässigen Zuwanderung von
Arbeitskräften aus der EU-17 (mehr als 10% des Durchschnitts der drei vorangegangenen Jahre) kann die Schweiz bis spätestens 31. Mai 2014 wieder Kontingente einführen
(Ventilklausel). Die Aufenthaltsbewilligung der Angehörigen von EU-/EFTA-Mitgliedstaaten hat eine Gültigkeitsdauer von fünf Jahren; sie wird erteilt, wenn der EU/EFTA Bürger den
Nachweis einer unbefristeten oder auf mindestens 365 Tage befristeten Anstellung erbringt. Die Aufenthaltsbewilligung wird um fünf Jahre verlängert, wenn der Ausländer die
Voraussetzungen dafür erfüllt. Bei der ersten Verlängerung kann sie aber auf ein Jahr beschränkt werden, wenn die betreffende Person seit über zwölf aufeinanderfolgenden Monaten
unfreiwillig arbeitslos ist. Personen ohne Erwerbstätigkeit aus allen EU/EFTA Staaten haben Anspruch auf die Bewilligung B EU/EFTA ohne Erwerbstätigkeit, wenn sie genügende
finanzielle Mittel sowie eine ausreichende Kranken- und Unfallversicherung nachweisen können.
Gemäss Medienberichten gibt es in der Praxis aber Einwanderer, die zwar Arbeitsverträge vorlegen, jedoch diese Arbeit gar nie ausüben wollen und sich nur eine Aufenthaltsbewilligung erschleichen wollen. Mit der erschlichenen Bewilligung ist der Zugang für das Schweizer Sozialsystem offen (u.a. Arbeitslosengeld oder Sozialhilfe).
In diesem Zusammenhang bitten wir den Regierungsrat um die Beantwortung folgender Fragen:
Gemäss Medienberichten gibt es in der Praxis aber Einwanderer, die zwar Arbeitsverträge vorlegen, jedoch diese Arbeit gar nie ausüben wollen und sich nur eine Aufenthaltsbewilligung erschleichen wollen. Mit der erschlichenen Bewilligung ist der Zugang für das Schweizer Sozialsystem offen (u.a. Arbeitslosengeld oder Sozialhilfe).
In diesem Zusammenhang bitten wir den Regierungsrat um die Beantwortung folgender Fragen:
- Wie hoch ist die Zuwanderung aus den EU-EFTA-Staaten in den letzten fünf Jahren in den Kanton Zürich (nach Kalenderjahr aufgelistet)?
- Wie vielen Personen wurde in dieser Zeit eine B-Bewilligung erteilt (nach Kalenderjahr aufgelistet)?
- Welche Massnahmen ergreift der Kanton Zürich gegen Scheinarbeitsverträge bzw. Gefälligkeitsarbeitsverträge?
- Wie viele solcher Missbräuche wurden in den letzten 5 Jahren im Kanton Zürich erkannt?
- Falls keine Statistik darüber geführt wird, ist es vorgesehen, zukünftig diese Zahlen zu erheben?
- Falls nein, weshalb nicht?Werden vom Migrationsamt Lohn-, AHV- und IV-Abrechnungen überprüft?
- Falls nein, weshalb nicht? Wie hoch schätzt der Regierungsrat das Missbrauchspotential diesbezüglich ein?