Roland Scheck

Stadtpolizei Zürich, Vorgaben und Grundlagen für das Abschleppen von Fahrzeugen

Schriftliche Anfrage von Roland Scheck (SVP) und Kurt Hüssy (SVP) vom 31.08.2011
In der Stadt Zürich werden falsch parkierte Fahrzeuge, Pannen- oder Unfallfahrzeuge oder Fahrzeuge mit deliktischem Hintergrund im Auftrag der Stadtpolizei abgeschleppt. Ein Teil der Abschleppaufträge wird durch den polizeiinternen Abschleppdienst ausgeführt, für die übrigen Aufträge wird jeweils ein externer Abschleppdienst beigezogen. Jährlich handelt es sich hierbei um ca. 1‘400 Abschleppaufträge, die extern vergeben werden. Trotz dieser beachtlichen Zahlen besteht in der Bevölkerung die subjektive Wahrnehmung, dass das Abschleppwesen in der Stadt Zürich nicht konsequent praktiziert wird. In allen Quartieren ist immer wieder zu beobachten, dass generell falsch parkierte Fahrzeuge sowie offensichtlich besitzerlose Fahrzeuge, insbesondere Zweiräder, wochenlang herumstehen, ohne dass die Polizei einen Abschleppauftrag auslöst.

Im «Tagblatt der Stadt Zürich» vom 27.07.2011 sind nun die an externe Dienstleister vermittelten Abschleppaufträge neu ausgeschrieben worden. In diesem Zusammenhang bitten wir den Stadtrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:

  1. Hat der Stadtrat im Vorfeld dieser Ausschreibung die latenten Defizite im Abschleppwesen erkannt und trägt diese neue Ausschreibung nun zu deren Behebung bei?
  2. Welches ist nach Ansicht des Stadtrats eine angemessene Reaktionszeit bzw. Frist ab Entdeckung eines besitzerlosen Fahrzeugs bis zur Auslösung des Abschleppauftrags?
  3. Welche bindenden Vorgaben, wenn überhaupt, hat die Stadtpolizei heute bezüglich Fristen zur Auslösung eines Abschleppauftrages falsch parkierter Fahrzeuge sowie offensichtlich besitzerloser Fahrzeuge, inklusive Zweiräder?
  4. Weshalb wird Hinweisen aus der Bevölkerung auf offensichtlich falsch parkierte und/oder besitzerlose Fahrzeuge nicht konsequenter nachgegangen bzw. über mehrere Tage keine Aktion ausgelöst?
  5. Aus welchen Gründen werden falsch parkierte Motorfahrzeuge (Besitzer identifizierbar) allgemein schneller und konsequenter abgeschleppt als herumstehende Fahrzeuge mit deliktischem Hintergrund?
  6. Welche Massnahmen wird der Stadtrat unternehmen, um den Ruf des Abschleppwesens in der Bevölkerung wieder zu verbessern?
  7. Wie ist der Status der Umsetzung der im «Bericht der GPK über die Vergabe von Abschleppaufträgen an die Autohilfe Zürich» (GR-Nr. 2007/219) formulierten Empfehlungen (1)-(3)? Bitte um detaillierte Erläuterung des Umsetzungsstatus pro Empfehlung.