ANFRAGE von Hans-Peter Amrein (SVP, Küsnacht) und Roland Scheck (SVP, Zürich) vom 05.12.2011
Zur
Zeit ist ein Staatsstrassenbauvorhaben an der Soodstrasse (Verlängerung der Sihltalstrasse; Ortsgrenze Adliswil bis Bahnhof Leimbach auf dem Gebiet der Stadt Zürich) in Planung.
Aus der Projektauflage geht hervor, dass es sich bei diesem Projekt einzig und allein um ein ideologisch bedingtes, Steuergeld vernichtendes Strassenrückbauvorhaben handelt. Die
Soodstrasse ist in recht gutem baulichen Zustand. Einzig die Strassenabwässer müssen gefasst werden, aufgrund neuer gesetzlicher Vorgaben dürfen sie nicht mehr direkt in einen
Vorfluter eingeleitet werden. Aufgrund der ernsten Finanzlage von Kanton und Stadt Zürich drängt sich keine sofortige Sanierung auf. Über die Sihltal- und die Soodstrasse wird
seit Eröffnung der Westumfahrung nur noch ein Bruchteil der ehemaligen Verkehrsfrequenzen abgewickelt (beide Strassen dienen als Ausweichroute bei Sperrungen der Westumfahrung).
Die geplante Neuanlage des Fussgängerüberganges beim Bahnhof Leimbach (Verbindung von Bahnhof und Leimbacherstrasse) und die Verlängerung der Schutzinsel zwischen Sood- und
Leimbacherstrasse erscheinen realitäts- und praxisfremd und gefährlich.
Der Projektbeschrieb gemäss Projektauflage nach § 16 und § 17 des Strassengesetzes (722.1) lautet wie folgt: Umgestaltung des Strassenraums; Bau eines neuen, einseitigen Rad- und Fussweges sowie Pflanzung einer Baumreihe im Grünbereich zwischen Fahrbahn und künftigem Radweg. Erstellung von zwei Rad- und Fussgängerübergängen.
In Umsetzung des «städtischen Alleenkonzeptes» sollen 84 Bäume in den heutigen Strassenraum gepflanzt werden und mittels eines (Grün-) Trennstreifens zwischen der Fahrbahn und eines neu geplanten, kombinierten Fuss- und Radwegs «Sicherheit und die Attraktivität für den Langsamverkehr erhöht werden» (Zitat aus dem Bericht zu den nicht berücksichtigten Einwendungen gemäss 722.1, § 13, Mitwirkungsverfahren).
In diesem Zusammenhang bitten wir den Regierungsrat um die Beantwortung folgender Fragen:
Der Projektbeschrieb gemäss Projektauflage nach § 16 und § 17 des Strassengesetzes (722.1) lautet wie folgt: Umgestaltung des Strassenraums; Bau eines neuen, einseitigen Rad- und Fussweges sowie Pflanzung einer Baumreihe im Grünbereich zwischen Fahrbahn und künftigem Radweg. Erstellung von zwei Rad- und Fussgängerübergängen.
In Umsetzung des «städtischen Alleenkonzeptes» sollen 84 Bäume in den heutigen Strassenraum gepflanzt werden und mittels eines (Grün-) Trennstreifens zwischen der Fahrbahn und eines neu geplanten, kombinierten Fuss- und Radwegs «Sicherheit und die Attraktivität für den Langsamverkehr erhöht werden» (Zitat aus dem Bericht zu den nicht berücksichtigten Einwendungen gemäss 722.1, § 13, Mitwirkungsverfahren).
In diesem Zusammenhang bitten wir den Regierungsrat um die Beantwortung folgender Fragen:
- Welche kantonalen Amtsstellen waren bis dato in die Projektplanungsabläufe und die entsprechenden Koordinierungs- und Bewilligungsverfahren involviert? Welche Zwischenentscheide und -bewilligungen wurden seitens kantonaler Ämter bis dato ausgesprochen und welche Personen seitens des Kantons haben diese Bewilligungen unterzeichnet?
- Liegt das Projektgenehmigungsgesuch der projektausarbeitenden Stadt Zürich dem Kanton schon vor? Welche kantonalen Amtsstellen zeichnen für die Prüfung des Genehmigungsgesuches der Stadt Zürich respektive für die Ausarbeitung des entsprechenden Regierungsratsbeschlusses (722.1, § 45.3.)?
- Ist der Regierungsrat der Meinung, dass es in einer Zeit angespannter Finanzen opportun ist, ein ideologisch bedingtes Strassenrückbauvorhaben wie das vorliegende zur Ausführung zu bringen?
- Liegt ein Kostenvoranschlag vor und wer hat diesen geprüft? Wenn ja, was sind die Gesamtprojektkosten (inklusive Planungskosten) und welchen Anteil davon hat der Kanton Zürich zu tragen?