ANFRAGE von Roland Scheck (SVP, Zürich) und Lorenz Habicher (SVP, Zürich) vom 04.06.2012
Anlässlich einer Pressekonferenz vom 30.05.2012 präsentierte
der Stadtrat von Zürich seine Ideen zur «Strassenlärmsanierung durch Geschwindigkeitsreduktion». Ab 2013 soll das Geschwindigkeitsregime auf rund 17 Kilometern des kommunalen
Strassennetzes von Tempo 50 auf Tempo 30 geändert werden. Davon betroffen sind 16 Strassenabschnitte ohne öffentlichen Verkehr und 23 Strassenabschnitte, die Teil einer ÖV-Route
sind. Weitere 6 Strassenabschnitte sind noch in Klärung.
In diesem Zusammenhang bitten wir den Regierungsrat um die Beantwortung folgender Fragen:
KR-Nr. 152/2012
In diesem Zusammenhang bitten wir den Regierungsrat um die Beantwortung folgender Fragen:
- Welche Stellen des Kantons waren in welcher Form in die Erarbeitung und Vernehmlassung des «Zonenkonzepts Tempo 30 kommunale Strassen» involviert?
- Welche Auswirkungen haben die Temporeduktionen auf das übergeordnete kantonale Strassennetz? (Bitte um Einschätzung der Verkehrsverlagerungen [Fz/Tag] und Veränderung der Staulängen [m] pro Staatsstrasse.)
- Welche Auswirkungen haben die Temporeduktionen auf den öffentlichen Verkehr und die entsprechende Fahrplangestaltung? (Bitte um Einschätzung der Verlustzeiten [s] pro Linie und die Umsteigequalität Bus/Tram/S-Bahn.)
- Welche absehbaren Konflikte zwischen den verschiedenen Verkehrsmitteln (MIV, ÖV, Langsamverkehr) entstehen durch das «Zonenkonzept Tempo 30 kommunale Strassen» auf den Kantonsstrassen in und um die Stadt Zürich?
- Die Festlegung der Geschwindigkeiten auf allen Strassen ist Sache des Bundesrates (Art. 32 Abs. 2 SVG 741.01). Wer berät und entscheidet, - zuständige Behörde (Art. 32 Abs.3 SVG 741.01) - über diese geplanten Temporeduktionen in der Stadt Zürich?
- Wie steht der Regierungsrat zum «Zonenkonzept Tempo 30 kommunale Strassen» der Stadt Zürich?
- Wie steht der Regierungsrat zu einer allfälligen zukünftigen Geschwindigkeitsreduktion auf Staatsstrassen in der Stadt Zürich?
KR-Nr. 152/2012