ANFRAGE von Hans-Peter Amrein (SVP, Küsnacht) und Roland Scheck (SVP, Zürich) vom 11.11.2013
Die
Metropolitankonferenz Zürich, firmierend als Verein Metropolitanraum Zürich, hat am Freitag, 1. November 2013, mit einer Medienmitteilung unter dem Titel «Ja zur Erhöhung des
Vignettenpreises», direkt in den Abstimmungskampf über die Erhöhung des Preises der Autobahnvignette eingegriffen.
In diesem Zusammenhang bitten wir den Regierungsrat um die Beantwortung folgender Fragen:
KR-Nr. 342/2013
In diesem Zusammenhang bitten wir den Regierungsrat um die Beantwortung folgender Fragen:
- Welches ist die rechtliche Grundlage im Sinne des verfassungsmässigen Legalitätsprinzips für politische Propaganda der Metropolitankonferenz?
- Wie stellt sich der Regierungsrat zu diesem unlauteren Eingriff in den Abstimmungskampf?
- Waren der Regierungsrat und/oder sein Vertreter im Metropolitanrat über diese Propagandaaktion informiert? Wurde diese Aktion durch den Regierungsrat oder den Metropolitanrat in Auftrag gegeben oder vorgängig sanktioniert?
- Wie stellt der Regierungsrat des Kantons Zürich sicher, dass es den Organen der Metropolitankonferenz in Zukunft prinzipiell untersagt ist, im Namen des Vereins Metropolitanraum Zürich respektive der Metropolitankonferenz Abstimmungspropoganda zu betreiben? Wie stellt der Regierungsrat sicher, dass in Zukunft keine Steuergelder mehr für unlautere Abstimmungspropaganda eingesetzt werden?
- Welche Sanktionen wurden oder werden gegen den Geschäftsleiter W.S. des Vereins Metropolitanraum Zürich eingeleitet, welcher die besagte unlautere Medienmitteilung einzelunterzeichnet hat?
- Sind aus der Kasse des Verein Metropolitanraum Zürich Gelder (und somit Steuergelder) in den Abstimmungskampf für die Erhöhung des Vignettenpreises geflossen?
- Ist der Regierungsrat bereit, durch die Finanzkontrolle des Kantons Zürich abklären zu lassen, ob gemäss Frage 6 Steuergelder geflossen sind?
KR-Nr. 342/2013