Roland Scheck

Verkehrsabgaben Veteranenfahrzeug

PARLAMENTARISCHE INITIATIVE von Bruno Amacker (SVP, Zürich) und Roland Scheck (SVP, Zürich) vom 23.06.2014
Es soll § 10 Abs. 3 des Gesetzes über die Verkehrsabgaben und den Vollzug des Strassenverkehrsrechts des Bundes (Verkehrsabgabengesetz; LS 741.1) wie folgt geändert werden:

§ 10

Abs. 1 [unverändert]

Abs. 2 [unverändert]

Abs. 3 Die Verkehrsabgaben für landwirtschaftliche Motorfahrzeuge und Veteranenfahrzeuge sind niedrig zu bemessen. Landwirtschaftliche Anhänger sind abgabefrei.    

Begründung:
Veteranenfahrzeuge sind meist privat gehegtes technisches Kulturgut. Ab einem Alter von 30 Jahren können sie unter bestimmten, vom ASTRA näher definierten Voraussetzungen offiziell als "Veteranenfahrzuge" zugelassen werden. So muss sich beispielsweise das Fahrzeug in gut gepflegtem Originalzustand befinden und darf nach Erteilung des entsprechenden Eintrags im Fahrzeugausweis jährlich nur noch 2000 Kilometer zurück legen. Veteranenfahrzeuge sind somit nicht einfach alte Autos, sondern eine sinnvolle Freizeitbeschäftigung, welche nicht nur dem Eigentümer, sondern auch einer breiten Öffentlichkeit viel Freude bereiten; Oldtimertreffen sind wahre Publikumsmagnete.
Da die Veteranenfahrzeuge nicht dem Personen- und Gütertransport dienen, ist es auch nicht sachgerecht, sie rechtlich, insbesondere aber fiskalisch, wie solche zu behandeln. Die derzeitige Gleichbehandlung stellt eine eigentlichen Diskriminierung der Veteranenfahrzeuge gegenüber anderen Fahrzeugkategorien dar, welche sich ebenfalls kaum im Strassenverkehr bewegen, wie beispielsweise landwirtschaftliche Motorfahrzeuge. Diese Ungleichbehandlung ist mit der vorgeschlagenen Gesetzesänderung aufzuheben.