Postulat von Mauro Tuena (SVP) und Roland Scheck (SVP) vom 28.01.2015
Der Stadtrat wird aufgefordert zu prüfen, wie er, trotz des Entschlusses des Polizeivorstehers dies nicht
zu tun, die Kosten des Polizeieinsatzes für die Räumung des Labitzke-Areals den namentlich bekannten Besetzern weiterverrechnen kann.
Begründung:
Gemäss Entscheid des Polizeivorstehers werden die Kosten für den Polizeieinsatz den namentlich bekannten Personen nicht weiterverrechnet. Die rechtliche Grundlage hierfür wäre durch das kantonale Polizeigesetz gegeben. Dort heisst es, dass man die Verursacher eines Polizeieinsatzes zur Kasse bitten kann, wenn vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt wurde. Dies war bei dieser Besetzung mit Sicherheit der Fall.
GR-Nr. 2015/30
Begründung:
Gemäss Entscheid des Polizeivorstehers werden die Kosten für den Polizeieinsatz den namentlich bekannten Personen nicht weiterverrechnet. Die rechtliche Grundlage hierfür wäre durch das kantonale Polizeigesetz gegeben. Dort heisst es, dass man die Verursacher eines Polizeieinsatzes zur Kasse bitten kann, wenn vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt wurde. Dies war bei dieser Besetzung mit Sicherheit der Fall.
GR-Nr. 2015/30